Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Behandlung in Kinderambulanz verlängern?

Frage
Unsere "CF-Tochter" befindet sich mitten im Abitur, hat in der Vergangenheit viele gesundheitliche Turbulenzen hinter sich. Glücklicherweise ist ihre Ambulanz gleich neben ihrer Schule, so dass sie von ihrem überaus angagierten Arzt optimal versort werden konnte, oft mit Rücksprache der MHH. Sie ist gerade 18 geworden (und leider wieder krank) darf jetzt aber nicht mehr in die Kinderambulanz. Sie weiß noch nicht, in welcher Stadt sie (hoffentlich) einen Studienplatz bekommt, um sich dann dort eine neue Ambulanz zu suchen. Es lohnt sich aber auch nicht, für ein halbes Jahr den Arzt zu wechseln. Ihre Krankengeschichte ist mittlerweile sehr kompliziert, ich glaube kaum, dass ihr da jemand so schnell gerecht werden kann, wir fürchten um ihre Gesundheit und um ihre Leistungsfähigkeit in der letzten Abiturphase! Kann die Krankenkasse in so einer Ausnahmesituation dem behandelnden Arzt eine besondere befristete Behandlungsgenehmigung erteilen?
Antwort
Guten Tag,

der behandelnde Kinderarzt kann bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Behandlung eines volljährigen Patienten im Ausnahmefall beantragen (mit spezieller Begründung z.B. Fortführung einer vor der Volljährigkeit begonnenen CF-Spezifischen Therapie. Bei dieser Erkrankung existiert im ambulanten Versorgungssystem für erw. Patienten keine hinreichende klinische Erfahrung), damit er seine Unkosten abrechnen kann

Der Krankenkasse ist es dann letztendlich egal, wem sie das Geld zahlt.

Zum Studienplatz:
Die Patientin kann einen Härtefallantrag zur Studienplatzvergabe beantragen, z.B, dass sie an einem Ort studieren muss, an dem ihre medizinische Versorgung gewährleistet ist. Schwerbehindertenausweis ist dazu erforderlich.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Viele Grüße

Gabi Becker

Psychosozialer Dienst
Universitätsklinikum Essen
15.03.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker