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Vitamin D Zielwert und Erstattung

Frage
Guten Tag, habe gerade im Expertenrat gestöbert und eine Aussage gefunden, der Zielwert für Vitamin D sei 20 ng/ml.
Das entspricht nicht mehr den neuesten Empfehlungen, die von mindestens 30 ng/ml ausgehen.

Frage: Die meisten Patienten bekommen ja keine Erstattung für ihre Vitamin D Präparate (was wohl wegen des niedrigen Preises für viele unkritisch ist). Aber,
kann Vitamin D in hohen Dosen für (fast alle) Mukoviszidose rezeptiert werden und würde es somit erstattungsfähig
(z.B. Dekristol 20.000 IE, einzunehmen je nach Bedarf zb 1xwöchentlich, 1xmonatlich… )?
Vitamin D kann ja im Körper gespeichert werden...???
Antwort
Hallo,

Sie vermerken, dass in Expertenrat eine Aussage getroffen sei, dass ein Vitamin-D-Spiegel von 20ng/ml als Zielwert anzustreben sei. Sie vermerken weiterhin, dass Vitamin-D in der Regel nicht verschreibungsfähig sei und fragen an, ob nicht eventuell ein hoch-dosiertes Vitamin-D-Präparat mit z.B. 20.000 E Vitamin-D, das dann eventuell 1x pro Woche oder 1x pro 4 Wochen gegeben , verschreibungsfähig sei.

Zu Ihren Fragen sind folgende Antworten zu geben.

1) Es wird in der Literatur kontrovers diskutiert, welcher Serumspiegel für Vitamin-D als so genannter Zielbereich angegeben werden soll. Viele Labors geben als Normbereich einen Bereich von 15 - 30 ng/ml an und somit ist bei vielen Kliniksärzten ein Wert von 20 ng/ml als guter Zielwert akzeptiert. Besonders in den USA gibt es jedoch Arbeitsgruppen, die einen zu anzustrebenden Zielbereich von >30 ng/ml angeben.

2) Studien existieren, in denen extrem hohe Dosen von Vitamin D
(400.000 E Choleergocalciferol täglich für 2 Wochen bzw. 50.000 E Choleergocalciferol täglich für 4 Wochen jeweils oral gegeben) bei erwachsenen CF-Patienten mit zuvor niedrigen Serum-Vitamin-D-Spiegeln zu einer Normalisierung bei 68% der Patienten geführt haben. Nebenwirkungen im Sinne einer Hypercalciämie seien nicht beobachtet worden.

Das Problem für Deutschland stellt sich derzeit folgendermaßen dar:
Eine ärztliche Verordnung von Vitamin-D mittels Rezept wird meist nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr akzeptiert und das Rezept muss den Vermerk " Vitamin-D-Resorptionsstörung" enthalten. Weiterhin wird einer Verordnung per Rezept von den Krankenkassen akzeptiert wenn eine langzeitige Cortisontherapie durchgeführt wird. Im diesen Fall muss gleichzeitig ein Calcium-Präparat verordnet werden.

Die Krankenkassen akzeptieren derzeit eine Verordnung von Vitamin-D nicht, wenn lediglich durch eine Laboruntersuchung ein Vitamin-D-Mangel belegt ist. Unverständlicherweise ist nur dann eine Vitamin-D-Therapie zu Kosten der Kassen möglich, wenn eine Osteoporose mit mit Schäden der Knochenstruktur in Form von Deckplatteneinbrüchen an Wirbelkörpern, Knochenbrüche oder schwere Rückenschmerzen wegen Wirbelsäulenschäden nachzuweisen sind. Es ist also keine Frage der Kosten des Präparates sondern eine Frage des Gesundheitszustandes des Patienten, ob Therapiekosten von der Krankenkasse übernommen werden oder nicht.
Im Einzelfall hat es sich aber immer wieder als hilfreich erwiesen, ein ärztliches Gutachten mit genauer Schilderung des speziellen Falles bei der Krankenkasse einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. H.-G. Posselt
25.04.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Dr. H.-G. Posselt