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Nochmals Vitamin D-Verordnung

Frage
Sehr geehrter Herr Dr. Posselt

Bitte entschuldigen Sie die nochmalige Nachfrage. Ich möchte es ja nur verstehen.

Nachfolgendes Zitat trifft ja im Prinzip für alle Patienten mit Pankreasinsuffizienz zu und vor allem auf die, die einen nachgewiesenen Vitamin-D-Mangel haben. Demzufolge wäre es so, dass man die verschreibungspflichtigen Vitamin-D-Präparate bei erhöhtem Vitamin-D-Bedarf, sprich bei nachgewiesenem Vitamin-D-Mangel verordnen kann. Die von Ihnen beschriebenen Regresse betreffen ja nur die nicht verschreibungspflichtigen Präparate. Denn es steht geschrieben,,,

Zitat:
„Nicht verschreibungspflichtige Vitamin D-Präparate können nur bei Vorliegen einer "manifesten Osteoporose" zu Lasten der KK verordnet werden. Die Definition einer "manifesten Osteoporose" wird von dem Gemeinsamen Bundesausschuss dabei sehr eng gefasst.

Die Verordnung von verschreibungspflichtigen Vitamin-D-Präparaten ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Vitamin D-Präparate, mit denen der gemäß der aktuellen Richtlinien der European Cystic Fibrosis Society (ECFS) bestehende Bedarf gedeckt werden kann, sind z. T. verschreibungspflichtig. Im Einzelfall kann die Gabe von entsprechend höher dosierten und damit verschreibungspflichtigen Vitamin D-Präparaten medizinisch notwendig und damit deren Verordnung zu Lasten der Krankenkasse gestattet sein.“ Zitat Ende

Zu lesen unter:
http://muko.info/leben-mit-cf/leben-mit-mukoviszidose/wie-erhalte-ich-die-therapie-die-ich-benoetige/nicht-verschreibungspflichtige-medikamente.html

Das würde ja bedeuten, wenn der Arzt meint, dass der Patient höhere Dosen Vitamin D benötigt, als wie er durch die Nahrung zuführen kann, der Arzt Vitamin D (verschreibungspflichtiges Präparat) zu Lasten der KK verordnen kann.

Vielen herzlichen Dank
Mit freundlichen Grüßen
CF-Patient 43 Jahre
Antwort
Hallo,

Sie zitieren eine Information die auf der Web-Side des Mukoviszidose e.V. unter der Rubrik "Leben mit Mukoviszidose" zu lesen ist.
Zitat: "Im Einzelfall kann die Gabe von entsprechend höher dosierten und damit verschreibungspflichtigen Vitamin D-Präparaten medizinisch notwendig und damit deren Verordnung zu Lasten der Krankenkasse gestattet sein.“

Der Text spricht von "kann...". Das ist gerade das Problem. Es handelt sich um eine "Kann-Situation", die immer wieder unterschiedlich bewertet wird. Es gibt derzeit keine verbindliche Regel, die allein auf der Tatsache der Pankreasinsuffizienz der CF-Patienten basierend, ein Muss der Erstattungsfähigkeit seitens der Kassen verpflichtend fest schreibt

Mit freundlichen Grüßen.
Dr. H.-G. Posselt
07.05.2012