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Erholungskur für Mutter und Kind

Frage
Liebes Expertenteam,

ich 38 CF bekomme eine EU-Dauerrente aber nicht auf meine CF sondern auf meine andere Erkrankung, mein Rentenversicherungsträger hat eine Kur abgelehnt mit der Begründung es ist nicht wieder herstellbar.
Meine Tochter mit CF 11 Jahre bekommt auch keine.
Was kann ich noch tun um eine Erholungskur zu bekommen?

Vielen Dank

Leomax
Antwort
Liebe/r Leomax,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Auskünfte keine Einzelfallberatung ersetzen und dass für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird.
Grundsätzlich ist zwischen Erholungskuren, wie beispielsweise eine Mütterkur oder einer Mutter- /Vater-Kind-Kur, und einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme zu unterscheiden.
Außerdem ist nach dem Ziel des Aufenthalts zu unterscheiden.
Die Rentenversicherungsträger übernehmen Reha-Maßnahmen, deren Ziel die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist.
Da Sie dauerhaft erwerbsunfähig berentet sind, also auch die Erlangung der Erwerbsfähigkeit nicht im Vordergrund steht, war der Rententräger tatsächlich nicht der zuständige Ansprechpartner. Auch für Kinder, die noch nicht im Berufsleben stehen, bzw. deren Zugang zum Berufsleben nicht durch diese Reha-Maßnahme ermöglicht werden soll, ist der Rentenversicherungsträger in der Regel nicht zuständig, sondern die Krankenkasse.
Bedauerlicherweise hat es die Rentenversicherung versäumt, bei Unzuständigkeit Ihren Antrag gemäß §14 SGB IX an die ihrer Meinung nach zuständige Stelle weiterzuleiten. Vermutlich wäre dies die Krankenversicherung gewesen, die darüber, unabhängig davon, ob sie zuständig gewesen wäre oder nicht, hätte entscheiden müssen.
Eine Mütterkur oder eine Mutter- /Vater-Kind-Kur zielt in erster Linie auf die Regeneration des Elternteils ab. Informationen und Beratungen bietet das Müttergenesungswerk an: www.muettergenesungswerk.de/


Wenn Sie schreiben, dass Sie und Ihre Tochter Mukoviszidose haben, bietet sich an, dass Sie gemeinsam mit ihr eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme absolvieren.

Möglicherweise kommt hier auch eine familienorientiere Rehabilitation (FOR), wie sie im CF-Bereich die Fachklinik Satteldüne auf Amrum (www.sattelduene.de ) und die Nachsorgeklinik Tannheim (www.tannheim.de/) anbieten. Dort schaut man nicht nur auf die organischen Einschränkungen durch die Erkrankung, sondern berücksichtigt auch, dass eine chronische Erkrankung Auswirkung auf das gesamte familiäre System hat.
Leider werden FOR nicht eben großzügig bewilligt, so dass im Falle einer Ablehnung durch die Krankenkasse zu überlegen wäre, ob nicht für Ihr Kind und für Sie getrennt jeweils eine Reha beantragt wird, die dann zeitgleich an einem Ort absolviert wird.

Wenn es in erster Linie um die Reha für Ihre Tochter gehen soll, könnte man auch versuchen, als Begleitperson Ihrer Tochter mitzureisen, was aber keine Behandlung von Ihnen zur Folge hätte.
Ich empfehle Ihnen, sich an Ihren behandelnden Arzt, bzw. Ihre Ärztin zu wenden und zu besprechen, welche Einrichtung und welches Konzept für Sie geeignet wäre. Gegebenenfalls können Sie sich auch an die ausgewählte Einrichtung wenden, um zu erfragen, welche Termine für Sie in Frage kommen (Trennung nach Keimstatus!) und welche Kriterien erfahrungsgemäß bei der Bewilligung zum Tragen kommen. Der Arbeitskreis Rehabilitation des Mukoviszidose e.V. (AK Reha) hat auf seiner Internetseite ausführliche Tipps zur Beantragung der Reha hinterlegt: muko.info/was-wir-tun/arbeitskreise-und-gremien/reha.html (nach unten scrollen)

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Annabell Karatzas
Mukoviszidose e.V.
10.06.2013
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas