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Problem Mülltonnen und Mukoviszidose

Frage
Sehr geehrtes Expertenteam

Ich habe CF. Vor kurzem bin ich umgezogen. Unter der Position Mietnebenkosten §3,2a Pkt. C und P ist auch eine Rubrik Abfall- und Müllentsorgung aufgeführt. Ich gehe eigentlich davon aus, dass ich mit meiner monatlichen Nebenkostenzahlung für diese hier aufgeführt Müllentsorgung bereits Kosten beglichen habe bzw. regelmäßig begleiche.

Mein Vermieter, der im gleichen Haus wohnt, kam jetzt auf mich zu und teilet mir mit, dass ich im Rahmen der großen Hausordnung, welche für mich alle 2 Monate anfällt auch die Mülltonnen zur Abholung rausstellen und wieder reinholen soll.

Ein Extra-Passus der dieses Mülltonnenmanagement beinhaltet, findet sich im Mietvertrag überhaupt nicht. Deshalb kam die Vermieterin auf mich zu, und wollte den Mietvertrag dahingehend ändern. Das habe ich abgelehnt.
Denn ich sehe mich nach zwei Lungen-Operationen und aus hygienischen Gründen nicht in der Lage diesen Mülltonnentransfer zu leisten und möchte dies auch nicht tun. Immerhin sind die Tonnen meist übervoll und auch recht schwer.

Heute erhielt ich vom Vermieter die folgende Nachricht:
„Zur Müllentsorgung So hat auch die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt für Müllentsorgung nichts mit der hausinternen Regelung der wöchentlichen bzw. monatlichen Erledigung der Raus- und Wiederreinstellung der Mülltonnen zu tun. Ohne sie ist eine Müllentsorgung durch die Stadt nicht möglich. Bisher sind solche Kosten nie entstanden, weil die 3 Parten diese Aufgaben selbst erledigt haben.
Ihr Mietvertrag enthält im §3, 2a, Pkt.C und P die " Müll- und Abfallbeseitigung", die das Heraus- und Wiederreinstellen der Mülltonnen einschließt, ohne nochmal im § 27 extra erwähnt zu sein. Unser anfängliches Bestreben, daraufhin den Mietvertrag zu ergänzen, ist damit hinfällig geworden.“

Wie gesagt, das Heraus- und Wiederreinstellen der Mülltonnen ist im Mietvertrag nirgends extra erwähnt.

Welche Rechte habe ich? Muss ich tatsächlich die Mülltonnen raus- und rein räumen?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Antwort
Sehr geehrte Fragenstellerin oder Fragensteller,

vielen Dank für Ihre Frage.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine Einzelfallberatung beim Rechtsanwalt nicht ersetzen kann und will.
Dennoch versuche ich gerne, Ihre Anfrage auf Grundlage der von Ihnen gegebenen Informationen so vollständig wie möglich zu beantworten.

Ihre Frage bezieht sich weniger auf Mukoviszidose, als auf die mietrechtliche Fragestellung, ob der Passus über das Heraus- und Wiedereinstellen von Mülltonnen Bestandteil Ihres Mietvertrages geworden ist. Ich kenne weder Ihren Mietvertrag noch den darin enthaltenen § 27. Ebenso wenig weiß ich, was die Gebührensatzung Ihrer örtlichen Müllabfuhr bezüglich des Herausstellens von Mülltonen bestimmt.
Es ist jedenfalls nicht ungewöhnlich, dass die Tonnen von den Hausbewohnern zur Abholung bereit gestellt werden müssen.
Diese Fragen könnten Sie beim örtlichen Mieterverein klären.
Sollten Sie mietvertraglich dazu verpflichtet sein, die Tonnen herauszustellen, entbindet Ihre Erkrankung Sie nicht von dieser Pflicht.
Wenn Sie sich außerstande sehen, diese Verpflichtung selbst zu erfüllen, wären Sie nicht nur im Interesse des Hausfriedens gehalten, für Ersatz zu sorgen.
Falls die Verpflichtung nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, sind Sie selbstverständlich nicht dazu verpflichtet.
Hier könnte trotzdem, gerade im Hinblick auf das erst seit kurzem bestehende Mietverhältnis, ein Gespräch mit allen Hausbewohnern hilfreich sein, um diesen zu erklären, warum Sie als einzige der Mietparteien, die Tonnen nicht herausstellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen

Annabell Karatzas

Mukoviszidose e.V.
28.11.2014
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas