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Pneumokokkenimpfung/ Masernimpfung

Frage
Sehr geehrtes Expertenteam,
nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen (Ständige Impfkommission des Robert Koch Institutes) sollten Kinder und Erwachsene mit besonderem Risiko (z.B. CF) eine Pneumokokkenschutzimpfung erhalten. Auffrischimpfungen werden alle 5 Jahre empfohlen.
Ich bin CF Pat. (52 J.) mit Dauerantibiose Zithromax.
Im Jahre 2009 mit Pneumovax 23 geimpft. Leider hatte ich da ein sehr starke Impfreaktion. (Oberarm stark angeschwollen und schmerzhaft). Jetzt habe ich gelesen , dass seit einigen Jahren der neue Impfstoff Prevenar 13 für Erwachsene zugelassen ist, mit besserer Verträglichkeit. Er würde die wichtigsten Erreger dieser Gruppe abdecken. Besteht die Möglichkeit jetzt auf diesen auszuweichen?

Masernimpfung
Mir ist leider nicht bekannt, ob ich im Kindesalter die Masernimpfg. bekommen habe. Aus dem zu DDR Zeiten geführten Impfausweis ist nicht ersichtlich, ob diese verabreicht wurde. Auch hatte ich als Kind keine Masern. Wie wichtig wäre eine solche Nachimpfg., wenn überhaupt erforderlich?

Vielen Dank.
Steffi
Antwort
Liebe Steffi,

Sie wollen Informationen zu den Pneumokokken- und Masern- Impfempfehlungen einholen. Hierbei sollte mansich an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) halten.

- Zur Pneumokokken-Impfung:
Für Erwachsene mit gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung (wie z.B. in Ihrem Fall die Mukoviszidose) empfiehlt die STIKO eine Impfung mit Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff PSV-23 durchzuführen. In der Regel ist eine Auffrischimpfung nicht notwendig. Nur bei Patienten mit den nachfolgenden Indikationen kann eine Wiederholungsimpfung im Abstand von 5 Jahren (bei Kindern jünger als 10 Jahre von mindestens 3 Jahren) erwogen werden: angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion sowie chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom.
Dies bedeutet, dass wenn bei Ihnen keine dieser Erkrankungen neben der CF diagnostiziert wurde, ist eine Auffrischung der Pneumookken-Impfung nicht erforderlich. Somit erübrigt sich in Ihrem Fall auch die Frage nach der Verwendung des 13-valenten Pneumokokken-Impfstoff (Konjugatimpfstoff) als Auffrischung.

- Zur Masern-Impfung:
Hierzu zitiere ich aus dem Epidemiologischen Bulletin vom 22.04.2013 zu finden auf der STIKO-Internetseite www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2013/Ausgaben/16_13.pdf?__blob=publicationFile

Die STIKO empfiehlt für Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten die erste Standardimpfung mit einem MMR-Impfstoff (MMR= Masern+Mumps+Röteln). Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres (empfohlen im Alter von 15–23 Monaten) soll auch die zweite MMR- Impfung erfolgt sein. Diese zweite Impfung ermöglicht den Aufbau einer Immunität bei denjenigen, die nach der ersten Impfung noch nicht ausreichend geschützt sind. Versäumte MMR-Impfungen sollten so rasch wie möglich nachgeholt werden.
Für Sie ist die weitere Ausführung von Interesse:
Die STIKO hat sich für eine einmalige Standardimpfung aller jungen (d.h. nach 1970 geborenen) Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung gegen Masern in der Kindheit ausgesprochen. Diese Impfung kann nur noch mit einem MMR-Impfstoff erfolgen, da monovalente Impfstoffe gegen Röteln wie auch gegen Masern zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Sie geben Ihr Alter mit 52 Jahren an, daher gehören Sie nicht in die Gruppe der oben definierten jungen Erwachsenen, also standardmäßig liegt keine Impfempfehlung gegen Masern vor. Wegen der Mukoviszidose sollte jedoch in Ihrem Fall individuell entscheiden werden. Zu Hilfe könnte eine Bestimmung der so genannten Masernvirus-spezifischen Antikörper herangezogen werden. Nach zurückliegender Masern-Infektion oder -Impfung zeigen nachweisbare Masernvirus-spezifische Antikörper IgG-AK > 200 mIU/ml eine Immunität und damit einen Schutz vor Reinfektion an.
Zur Vervollständigung der Informationen zur Masern-Impfung kann ich Ihnen noch folgende Aussage der STIKO zitieren: Auch wenn bereits gegen eine oder zwei der Komponenten des Impfstoffes eine Immunität besteht (sei es durch frühere Impfungen oder eine Wildvirusinfektion) ist eine MMR-Impfung ohne erhöhtes Risiko von Nebenwirkungen möglich. Eine Impfung während der Schwangerschaft ist kontraindiziert.

Ich empfehle Ihnen die Entscheidung über die Impfungen gemeinsam mit Ihrem CF-Arzt zu treffen. Meine Antwort kann Ihnen womöglich das Gespräch mit Ihrem Arzt erleichtern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. med. Christina Smaczny
11.03.2015
Die Antwort wurde erstellt von: Dr. med. Christina Smaczny