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Medikamentenfieber durch i.v.-Antibiose

Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter (12 Jahre) hat aufgrund einer deutlichen Verschlechterung ihrer Lungenfunktion im letzten Jahr, kürzlich eine intravenöse Antibiose im Krankenhaus erhalten. In der ersten Woche schien die Behandlung gut anzuschlagen. Im Laufe der zweiten Woche bekam sie jedoch hohes Fieber mit extremem Schüttelfrost, dass in sehr regelmässigen Abständen anstieg und durch Gabe von Ibuprofen wieder sank. Der behandelnde Arzt vermutete einen Virusinfekt und wollte die Antibiose über die geplanten 14 Tage hinaus verlängern, um eine bakterielle Infektion zu verhindern. Durch eigene Recherche erfuhren wir von der Möglichkeit einer Reaktion auf eines der Antibiotika mit Fieber und Ausschlag (explizit bei CF-Patienten im Beipackzettel als mögliche Nebenwirkung aufgeführt).
Der behandelnde CF-Arzt beharrte auf einer Virusinfektion, der diensthabende Arzt wusste nichts von einer möglichen Nebenwirkung dieser Art, sah aber eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenhang aufgrund der regelmässigen Fieberkurve und dem alle 8 Stunden verabreichten Präparat. Die letzte geplante Dosis wurde auf unseren Wunsch hin ausgelassen und im Laufe des nächsten Tages war meine Tochter endlich wieder Fieberfrei. Mich hat es sehr verwundert, dass diese Möglichkeit auf der Station nicht bekannt war, obwohl dort regelmässig Kinder und Jugendliche mit CF behandelt werden und bin sehr besorgt, falls meine Tochter nochmal diese Art von Behandlung braucht.
Kommt eine solche Reaktion häufiger vor und wie geht man beim nächsten Mal vor, ohne eine erneute allergische Reaktion zu riskieren?
Vielen Dank
Antwort
Hallo,
Sie berichten, dass bei Ihrer 12-jährigen Tochter Rahmen einer IV-Antibiotika-Therapie in der zweiten Therapie-Woche Fieber mit Schüttelfrost aufgetreten ist, das erfolgreich mit Ibuprofen unterdrückt werden konnte, sich aber nach einigen Stunden wieder einstellt, Sie berichten dass dies in zeitlicher Abhängigkeit von der dreimaligen Gabe der Antibiotika geschah. Die behandelnden Ärzte gingen von einer begleitenden Virusinfektion aus und verneinten die Möglichkeit einer Medikamentennebenwirkung. Sie haben dann die letzte geplante Antibiotikagabe abgelehnt und sie berichten , dass ihre Tochter am darauffolgenden Tag fieberfrei war.
Es ist aus meiner Sicht unverständlich, warum ein CF-Arzt die Möglichkeit einer Medikamentennebenwirkung in dieser Situation verwirft. Der diensthabende Arzt der Klinik hatte sicher Recht,wenn er einen Zusammenhang vermutete, zumal die Fieberschübe in zeitlichem Zusammenhang mit der Antibiotika-Gabe auftraten.
Es ist allgemein bekannt und wird entsprechend auch in den Beipackzetteln der Medikamentenbesteller vermerkt, dass allergische Reaktionen möglich sind, die mit und ohne Hautausschlag mit Fieber einher gehen können. Die Häufigkeit des Auftretens solcher Allergien ist von Medikament zu Medikament verschieden und es spielt sicher auch zusätzlich eine gewisse individuelle Disposition des Patienten eine Rolle. Generell kann schon bei einem ersten Therapiezyklus eine solche allergische Reaktion auftreten . Bei manchen Patienten wird eine solche Reaktion auch erst nach mehreren Behandlungen beobachtet.
Sie sollten den gesamten Sachverhalt nochmals mit ihrem CF-Arzt besprechen und darum bitten, dass soweit möglich, bei ihrer Tochter ein Allergie-Test in Bezug auf dieses Medikament durchgeführt wird. Gegebenenfalls sollten Sie dieses Problem auch mit einem Allergologen besprechen.
Wenn möglich, sollte das in Betracht kommende Medikament in naher Zukunft nicht mehr verwendet werden. Es muss auch beachtet werden, ob sogenannte Kreuzallergien mit anderen Medikamentengruppen bekannt sind. Falls sich keine Alternative zu dem verursachenden Medikament anbietet, so sollte eine erneute Therapie unter strikter ärztlicher Beobachtung und unter Bereithalten von Notfallmedikamenten erfolgen, da es bei erneuter Gabe auch zu massiven Reaktionen im Sinne eines allergischen Schocks kommen kann.
Wir wüschen, dass die Problematik einvernehmlich und zum Guten ihrer Tochter geklärt werden kann.
mit freundlichen Grüßen
Dr. H.-G. Posselt
04.10.2016
Die Antwort wurde erstellt von: Dr. H.-G. Posselt