Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Rentenanspruch

Frage
Sehr geehrter Expertenrat,

ich hätte eine Frage zum Rentenanspruch bei völliger, unbefristeter Erwerbsunfähigkeit. Und zwar beziehe ich seit 3 Jahren Grundsicherung und arbeite nebenher seit zwei Jahren für ca. 250€/Monat (wovon ich jedoch wegen der Grundsicherung nur 30% behalten darf). Ein vorheriges Studium, mit einer Immatrikulationszeit von sieben Jahren, konnte ich leider nicht zu einem erfolgreichen Ende bringen.

Nun ist mir auf meinem Arbeitsvertrag aufgefallen, dass Rentenversicherungsbeiträge bisher nur von meinem Arbeitgeber, nicht aber zusätzlich auch von mir (Eigenanteil) gezahlt wurden. Somit zählen diese zwei Jahre Rentenbeiträge wohl nicht als 2 ganze Beitragsjahre, sondern gerade einmal als 8 Monate (also nur als 1/3 der Zeit). Heißt das jetzt, dass ich noch 4 Jahre und 4 Monate in die Rentenkasse mit Eigenanteil einzahlen muss, bevor ich einen Rentenanspruch habe, oder kann ich trotzdem heute in drei Jahren Rente beantragen, wenn ich ab jetzt den Eigenanteil für die nächsten drei Jahre bezahle, da ich dann ja Rückblickend in den letzten 5 Jahren Rentenversichert war und für 3 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hätte?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Hilfe!

LG
Joui
Antwort
Guten Tag,

zu Ihrer Frage:
neben den medizinischen Voraussetzungen ( die Sie ja erfüllen, da Sie Grundsicherung beziehen) gibt es folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
- Erfüllung der Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren +
- in den letzten Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wurden 3 Jahre
Pflichtbeiträge abgeführt oder
- wenn Sie während oder vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert wurden und in den letzten 2 Jahren vorher
mindestens 12 Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt
haben oder
- Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren, wenn bereits vor Erfüllung der
Mindestversicherungszeit volle Erwerbsminderung bestand und seitdem
ununterbrochen besteht (z.B.Behinderung seit Geburt) und in den letzten 5
Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge abgeführt wurden.
Wenn Ich Ihre Situation richtig verstanden habe, bedeutet dass, das Sie vor Antragstellung für insgesamt 3 Jahre Pflichtbeiträge leisten müssten. Die Sondersituation mit mindestens 12 Mindestbeitragsmonaten trifft nur für Azubis während und bis zu 6 Jahren nach Ausbildung zu und nicht für Studenten, da während des Studiums keine Rentenbeiträge abgeführt werden. Sie sollten aber zur Sicherheit einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung vereinbaren. Die können ihr Rentenkonto überprüfen und Ihnen genau sagen, wann Sie den Rentenantrag stellen können.
Mit freundlichen Grüßen
G. Becker
12.01.2017
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker