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Mucoclear 6% NaCL Inhaltionslösung

Frage
Mein Sohn (2 Jahre)
D: Mukoviszidose
inhaliert einmal täglich mit der o.g. Lösung, dies wurde auch vom Arzt verordnet.

Von meiner Abrechnungsstelle erhielt ich nun den Ablehnungsbescheid,
Begründung: "zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose bei Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben"

Es ist ein lebensnotwendiges Mittel um den Krankheitsverlauf zu verhüten, zu lindern - es ist halt notwendig.

Was kann ich nun? Damit ich die Kosten dafür erstattet kriege.

Vielen Dank im Voraus.
Antwort
Hallo,
Sie berichten, dass Ihr 2 Jahre altes Kind vom behandelnden Arzt des Mukoviszidose-Zentrums Mucoclear 6%-ige NaCL-inhalationslösung zur Inhalation verordnet bekommen hat. Ihre Krankenkasse lehnt nun eine Erstattung der Kosten mit der Begründung ab, dass Mucoclear 6%-ig erst für Kinder ab dem 6. Lebensjahr zur Behandlung zugelassen sei. Dies ist ein alt bekanntes Problem. Zahlreiche Medikamente sind auf Grund der primären Zulassungsstudien erst ab einem bestimmten Alter von Kindern zugelassen. Diese Einschränkungen beruhen darauf, dass bei der zulasswungsstudie eben nur Kinder einer bestimmten Altersgruppe untersucht worden sind. In diesem Fall waren es Kinder die 6 Jahre alt und älter waren.
Es gibt in dieser Situation nur die Möglichkeit, dass ihr behandelnder Arzt eine ausführliche schriftliche Begründung für diese Therapie bei ihrem Kind erstellt. Letztendlich hängt es vom guten Willen ihrer Krankenkasse ab, ob sie die Kosten erstattet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. H.-G. Posselt

Zusatzinfo:
Herr Dr. Posselt hat angeboten, der Person, die die Frage gestellt hat, telefonisch Auskunft zu erteilen. Falls Sie dies möchten, können Sie eine Email an uns schreiben (Emailadresse finden Sie, wenn Sie unten rechts auf "Copyright/Imprint" klicken) und Bezug auf Ihre Frage nehmen. Bitte geben Sie auch Ihre Telefonummer (Festnetz, wenn möglich) an und Zeiten, wann Sie gut zu erreichen sind.
Annette Pfalz für ECORN-CF
08.06.2017
Die Antwort wurde erstellt von: Dr. H.-G. Posselt