Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Physiotherapie Erstattung bei privater Versicherung

Frage
Meine Tochter ist bei der Inter Krankenkasse privat versichert.
Die KK hat ihr diese Physiotherapie als nicht erstattungsfähig verweigert mit der Begründung:

Das ist ihr Privatvergnügen

zulässig ?
Antwort
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die leider gar nicht so leicht zu beantworten ist. Bei den gesetzlichen Kassen gibt es eine Heilmittelposition (KGM bzw. AT3), die dort übernommen wird. Bei den Privatkassen kommt es drauf an, wie die Versicherungsbedingungen des Versicherungsnehmers ausgestaltet sind. In der Regel können privat Versicherte (bei der Beihilfe ist das so hinterlegt) mit 45 Minuten behandelt werden, jedoch ist immer der Einzelfall/ der entsprechende Vertrag entscheidend.
Ggf. ist Ihre Frage daher eine Frage für die Rechtsabteilung des Mukoviszidose e.V., denn es ist therapeutisch völlig unstrittig, dass ein Mukoviszidose-Patient von Diagnosestellung an Physiotherapie braucht.
Die Geschäftsstelle des Mukoviszidose e.V. ( www.muko.info) hilft Ihnen sicher weiter, hier die Kontaktdaten von Frau Karatzas, die dort für rechtliche Fragen zuständig ist:

Annabell Karatzas
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung
Tel.: +49 (0)228 98780-32
E-Mail: AKaratzas@muko.info

Bitte beachten Sie die Beratungszeiten.

Viele Grüße
Birgit Dittmar, Physiotherapeutin
09.03.2018
Die Antwort wurde erstellt von: Birgit Dittmar