Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Krankenhaus- und Pflegepersonal, die zweite

Frage
Guten Tag,

danke für Ihre Antwort. Leider beantwortet sie die Fragen nur zum Teil.

Ich habe leider nicht berücksichtigt, dass Sie immer nur eine Frage gestellt bekommen möchten (was in diesem Zusammenhang etwas unpraktisch ist).

Daher die wichtigste für mich zuerst:

Warum wird in Deutschlands Krankenhäusern das Personal nicht routinemäßig auf MRSA gescreent?

mfg
Antwort
Guten Tag,

bei Gesunden werden Problemkeime wie MRSA in der Regel durch eine intakte Selbstreinigung der Atemwege (Clearance) aus den Atemwegen entfernt. Nach dauerbesiedelten Mitarbeitern wird gesucht, wenn gehäuft Patienten, die in einem Bereich betreut werden, einen MRSA aufweisen. Hierzu gibt es Empfehlungen des Robert-Koch Institutes.

Wichtig ist die Einhaltung der gegebenen Hygieneempfehlungen, damit der Problemkeim nicht von einem zum anderen Patienten übertragen wird.

[Der nachfolgende Absatz wurde am 11.08.2009 eingefügt.]
Hierbei stellen die Hände des Pflegepersonals oder der infizierten Person den Hauptübertragungsweg für MRSA dar, daher stellt die korrekte Handhygiene einen Hauptbestandteil der Verhinderung der Übertragung dar. Jedoch, da MRSA hauptsächlich in der Nase und machmal auch im Rachen und Auswurf gefunden wird, kann er auch über Tröpcheninfektion übertragen werden, so dass andere Maßnahmen, wie Mundschutz nötig werden.
Betreffend die Konsequenzen wenn ein Mitarbeiter positiv auf MRSA getestet wurde: das Robert-Koch-Institut sagt, dass ein MRSA Träger nicht einen Patienten behandeln oder pflegen soll, bis eine erfolgreiche Sanierung stattgefunden hat. Daher bleibt in den meisten Fällen das Personal zu Hause bis die MRSA Sanierung vollständig ist, machnmal können die Betroffenen unter strengen Auflagen arbeiten gehen (z.B. ohne intensiven Patientenkontakt, konsequente Handdesinfektion, Mundschutz).
Dies sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, jedoch haben sie keine rechtliche Bindung, so dass jedes Krankenhaus einen etwas anderen Weg zu Beherrschung dieses Problems haben kann.
Betreffend der Meldepflicht: dies betrifft nur den Nachweis von MRSA in der Blutkultur oder im Nervenwasser. Daher bedeutet dass keine Änderung für die Patienten im Moment.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Mainz
19.06.2009
Die Antwort wurde erstellt von: PD Dr. Jochen G. Mainz