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Regelkindergarten und trotzdem Einzelintegration

Frage
Hallo,
mein nun 21-monatiger Sohn wird demnächst in einem Regelkindergarten reintegriert. Er war bereits vor der Diagnosestellung von Mukoviszidose in dem Regelkindergarten integriert und es hat uns Eltern wie unserem Sohn sehr gut gefallen. Die "Auszeit" ist durch Klinikaufenthalte (zuletzt auf einer Muko-Station-> endlich erkannter Krankheit) entstanden. Der Sozialabeiter vom zuständigen Gesundheitsamt empfahl uns eine Betreuung unseres Sohnes in einem Integrationskindergarten (7 Kinder, 4 davon behindert und 3 Erzieher). Daraufhin habe ich den Platz im Regelkindergarten gekündigt. Obwohl unser Sohn zwei Monate bis zur Kündigung den Regelkindergarten nicht besucht hat, hat seine Erzieherin sich regelmäßig telefonisch, auch während der Klinikaufenthalte, bei mir nach seinem Gesundheitszustand nachgefragt und sich gesorgt. Sie hat außerdem zu Ostern und zu den Festen (Sommerfest) immer ein Geschenk langgebracht, welches die anderen Kinder auch bekommen haben. Ich war sehr angetan.
Als sie von der Kündigung des Platzes erfuhr, brach sie in Tränen aus. Sie hatte unseren Sohn sehr liebgewonnen.
Als ich unseren Sohn dann in der neuen Integrations-KITA eingewöhnen wollte, war ich sehr enttäuscht. Unserem Sohn wurde laut einem Gutachten vom Gesundheitsamt eine 1-zu-1 Betreuung zugedacht. Die drei Erzieher waren nicht in der Lage zusammen zu arbeiten, geschweige, die Kinder zu beschäftigen, wenn es nur durch Musik mit Mitsingen und Tanzen ist. Jeder war sich selbst überlassen. Als ich die Erzieherin einweisen wollte, mit Vorlage einer Krankenakte des Gesundheitsamtes in der KITA, in die Hygieneempfehlungen und Verabreichung von Enzymen (Kreon), schien mir das unmöglich. Ich musste mir Sätze anhören, zum Toilettendeckel schließen, bevor gespült wird, dass sie dass nicht verhindern kann, dass ich überängstlich bin ... (Trinken wurde ihm weggenommen, wurde nicht verhindert, dass andere Kinder an seinem Nuckel nuckeln, obwohl ich den Grund immer genannt habe). Auch eine Broschüre von unserer betreuuenden CF-Ambulanz in Berlin für die KITA wurde nicht gelesen. Nach einem Aussprachegespräch mit der KITA-Leiterin und völlig unterschätzten Krankheit unseres Sohnes, brach ich die Betreuung in der Integrations-KITA in Absprache mit dem Sozialarbeiter vom Gesundheitsamt ab. Das Vertrauensverhältnis war gestört. Mein Herz und mein Verstand sagte mir, da bringe ich mein Kind nicht hin. Die alte Regel-KITA war sofort bereit, unseren Sohn wieder aufzunehmen, behördliche Schritte zwingen zum Warten auf die Eingewöhnungsphase, aber wir haben Geduld. Die zuständige KITA-Bereichsleiterin in der Gemeindeverwaltung fragt nun, ob eine Einzelintegration denn auch in einer Regel-KITA möglich ist. Der Sozialarbeiter vom Gesundheitsamt hat auch mit Drängen und Bitten der CF-Ambulanz in Berlin (Sozialarbeiterin und Psychologin der CF) so eine Möglichkeit abgegelehnt, da unser Sohn bei der Begutachtung vor drei Monaten mit "Frühförderung in einem teilstationären Kindergarten mit Heilpädagogin" eingestuft. Die CF-Ambulanz meint, dass unser Sohn keine heilpädagogische Betreuung benötige, er nur ein medizines Problem hat, und er daher eine gezielte Betreuung benötige.
Im Bundesland Berlin ist das Möglich, Einzelintegration in der Regel-KITA bei Mukoviszidose.
Laut dem Sozialarbeiter ist dies im Land Brandenburg nicht möglich. Auch wenn eine Heilpädagogin in dieser Regel-KITA eine Ausbildung macht.
Die Regel-KITA betreut mit 3 Erzieherinnen 35 Kinder. In der Gruppe unseres Sohnes sind es 1 Kinder und davon zwei Babys.
Eine Zusatzkraft für unseren Sohn bei den Mahlzeiten wäre meines Erachtens schon anstrebbar. Der Therapieplan wurde so erarbeitet mit der CF-Ambulanz, dass nur die Verabreichung der Enzyme, Kreon, in der Betreuungszeit gegeben werden muss.
Da die CF-Ambulanz bereits alles getan hat, wende ich mich an Sie. Gibt es eine Möglichkeit im Bundesland Brandenburg hinsichtlich der Krankheit Muko und des 3-Monate alten Gutachtens eine Einzelintegration in der Regel-KITA zu beantragen und auch durchzusetzen?

Der CF-Ambulanz und mir ist u.a. aufgefallen, dass nur dieser Sozialarbeiter dafür zuständig ist, kein anderer. Wir mussten uns u.a. über seinen Urlaub hin gedulden, um Antworten auf unsere Fragen zu bekommen.

Die Regel-KITA hat sich bereits jetzt schon Informationen über die Krankheit von mir angefordert und wünscht noch eine kleine Aufklärungsrunde ohne die Kinder.
Also ich bin begeistert.

Viele liebe Grüße, Eva Dölz
E-Mail: eva.doelz@t-online.de
Antwort
Jedes Bundesland hat spezielle Ausführungsgesetze zu Tageseinrichtungen für Kinder.
In der Fassung vom 21.06.2007 für das Land Brandenburg ist zwar im §3 als Aufgabe und Ziel festgehalten."...das Zusammenleben von Kindern mit und ohne Behinderung zu fördern."
Allerdings heißt es im §12 "Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf... sind in Kitas aufzunehmen, wenn eine diesem Bedarf entsprechende Förderung und Betreuung gewährleistet werden können. Die Gruppengröße und personelle Betreuung sind den besonderen Anforderungen anzupassen."
Das heißt leider nicht, dass Sie eine zusätzliche Betreuungsperson beantragen können. Ist der Betreungsbedarf zu hoch, können Sie auch an einen integrativen Kindergarten verwiesen werden, der diese Bedingungen erfüllt.
Ich würde daher folgenden Weg vorschlagen:
Sie möchten ihr Kind in dem Regelkindergarten unterbringen und auch die Einrichtung ist dazu bereit. Ihr Kind braucht scheinbar nur Unterstützung bei der Enzymeinnahme zu den Mahlzeiten.
Klären Sie mit dem Leiter bzw Träger der Einrichtung, ob nicht durch den erhöhten Betreuungsaufwand in der Gruppe ( CF und 2 Babies) dauerhaft eine Praktikantin, Hilfskraft oder Auszubildende in der Gruppe eingesetzt werden kann. Sinnvoll wäre, dies im Vorfeld mit den Erziehern und anderen Eltern abzusprechen, um eine breite Unterstützung zu erzielen. Der Vorteil: die gesamte Gruppe und Erzieher profitieren von einer zusätzlichen Hilfe.
Viele Grüße
Gabi Becker
23.10.2007
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker