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Grundsicherung und Stipendium

Frage
Hallo. Gerne hätte ich folgendes gewussst: Ich (CF) bekomme Grundsicherung. Diese wird aus unserem Familieneinkommen (meine Frau ist gesund und hat eine halbe Arbeitsstelle, die aber im Februar ausläuft) berechnet. Nun wird meine Frau ab März ein Promotionsstudium beginnen und bekommt dann ein Promotionsstipendium (ca. 1.300 Euro) der Uni. Wird ein solches Stipendium (voll) auf die Berechnung der Grundsicherung angerechnet? Ein Grossteil des Stipendiums wird für Kosten des Studiums gebraucht werden (Bücher, Material, Reisen etc.).? Und wird ein solches Stipendium versteuert? Danke für Ihre Antwort!
Antwort
Guten Tag,

da Sie Grundsicherung beziehen, müssen Sie Veränderungen in Ihrem Einkommen und dem des Ehepartners der Grundsicherungsstelle mitteilen.
Das Einkommen des Lebenspartners wird berücksichtigt, wenn es dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigt. Ob Ihre Frau von diesem Stipendium Steuern bezahlen muss, ist für den Anspruch auf Grundsicherung nicht entscheidend, da nach § 82 SGB XII ua Steuern und "die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben" abzusetzen sind. Ihre Frau sollte sich daher von der Uni bescheinigen lassen, ob und wenn ja in welcher Höhe das Stipendium versteuert werden muss und in welcher Höhe der monatliche Anteil für Material/Reiseausgaben durchschnittlich liegt. Diese Summe wird dann nicht als Einkommen gerechnet.
Viele Grüße
Gabi Becker
18.01.2010
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker