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Verordnung/Reparatur von Pari Inhalationsgeräten

Frage
Meine Tochter inhaliert seit 4 Jahren mit dem Pari-Master Inhalationsgerät, der während einer Inhalation plötzlich nicht mehr funktionierte(vermutlich der Motor kaputt).Nun wollte ich das Gerät reparieren lassen, habe mir ein Rezept über die Reparatur ausstellen lassen und das Gerät zur Apotheke gebracht, diese rief mich heute zurück mit der Mitteilung, dass meine Krankenkasse(IKK) grundsätzlich keine Reparaturen mehr bezahlt, sondern nur Verordnungen für neue Geräte bis zu einer Höhe von 154,91 Euro.Das Pari Master Gerät kostet aber 455,83 Euro, sprich den größten Teil müssten wir nun selbst bezahlen. da ich aber nichts dafür kann ein an Mukoviszidose erkranktes Kind zu haben und auf Grund dieser Tatsache auch nicht mehr arbeiten kann, mein Kind aber dringend inhalieren muss, erwäge ich die Krankenkasse zu verklagen.Hier sehr ich eine Benachteiligung behinderter Menschen(wer gesund ist, braucht schließlich nicht zu inhalieren-wir tun es nicht zu unserem Vergnügen). Wie regeln andere Familien das? Bezahlen nun alle CF-Ler ihre inhalationsgeräte selbst?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Antwort
Hallo,
hier macht es Sinn Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme einzulegen. In der Ablehnung sollte begründet werden, dass aufgrund der Erkrankung mehrfach täglich inhaliert werden muss, der leistungsstärkere Pari master (statt pari boy) erforderlich ist und das bisherige Gerät aufgrund des Alters nicht mehr repariert werden kann. Eine medizinische Bescheinigung über Notwendigkeit und Häufigkeit der täglichen Inhalationen ist sinnvoll. Wird diesem Widerspruch nicht stattgegeben, also ein neues Gerät bezahlt, muss man eine Klage erwägen. Hier könnte die Rechtsveratung des Mukoviszidose e.V. hilfreich sein (über die Geschäftsstelle; wennden Sie sich an Frau Kratzas: AKaratzas@muko.info ).
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Becker
19.11.2007
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker