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Familienreha

Frage
Liebes Expertenteam;

wir haben für unseren 4jährigen Sohn Familienreha beantragt und auch genehmigt bekommen, leider nur für eine Begleitperson. Welche Schritte müssen nun unternommen werden, damit wir alle (Vater-Mutter-Kind) die Reha genemigt bekommen?

Ich möchte auch meinen Dank und mein Lob für diese tolle Internetseite aussprechen.
Antwort
Familienorientierte Rehabilitation (FOR)

Guten Tag,

leider gibt es auch heute noch keine verbindlichen Regelungen zur Genehmigung und Finanzierung solcher Maßnahmen, obwohl eine chronische Erkrankung zu einer Belastungssituation der Gesamtfamilie führt Bei Kinderkrebserkrankungen werden solche Maßnahmen seit fast 25 Jahren durchgeführt und meist auch bewilligt.
Für die Kostenträger ist eine FOR deutlich kostenintensiver als die bei Ihnen bewilligte stationäre Reha mit Begleitperson. Es bedarf daher auch besonderer Voraussetzungen für eine Bewilligung. So sollten in einem Antrag nicht nur die Rehaziele für das erkrankte Kind sondern auch die körperlichen und psychischen Belastungsfaktoren und Rehaziele (z.B.Stress, Ängste,Konzentrationsprobleme, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit) der Eltern durch Bescheinigungen ihrer Behandler belegt werden.
Da bei Ihnen eine FOR abgelehnt wurde, können Sie dagegen Widerspruch einlegen und mit entsprechenden Begründungen erneut eine Familienreha beantragen. Ist Ihr zuständiger Kostenträger die Rentenversicherung könnte dies trotzdem abgelehnt werden, da die Rentenversicherung keine FOR finanziert. Mit einer schriftlichen Ablehnung der Rentenversicherung stellen Sie den Antrag dann bei der Krankenkasse des versicherten Kindes. Eine Stellungnahme des Muko e.V. als Anlage (und weiter Infos zur FOR) finden Sie im Internet unter www.agfor.de unter dem Link FOR konkret, Fachgesellschaften.

Viele Grüße
Gabi Becker
11.05.2010
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker