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Krankenkasse
- Frage
- Wir leben in Spanien u. planen nach D zurück zugehen.
Meine Tochter ist 4 Jahre alt. Muss ich in D Medikamente u./od. Behandlungen privat bezahlen? - Antwort
- Guten Tag,
da Sie von zurückgehen sprechen, vermute ich, dass Sie vor Ihrer Zeit in Spanien in Deutschland gelebt haben und vermutlich auch krankenversichert waren.
Wenn Sie in Spanien und weiterhin auch in Deutschland Pflichtbeiträge für eine Krankenkasse bezahlt haben, haben Sie in beiden Ländern Anspruch auf Medikamente und Behandlungen, die durch die jeweiligen Krankenver-sicherungen abgedeckt sind.
Waren Sie ausschließlich in Spanien krankenversichert, würde ich Ihnen empfehlen zu klären:
a) übernimmt Ihre spanische Krankenversicherung für eine Übergangszeit entstehende Kranken-Unkosten in Deutschland. Wenn ja, in welcher Höhe und für wie lange?
b)sollten Sie mit ihrer "Ex-Krankenversicherung" in Deutschland Kontakt aufzunehmen und klären, welchen Versicherungsbeitrag Sie bei einem Wiedereintritt bezahlen müssen und ab wann ihr Versicherungsschutz gilt. Bei gesetzlichen Krankenkassen besteht in der Regel ein sofortiger Schutz, wenn Sie wieder beigetreten sind.
Sie sollten vermeiden, dass es eine Deckungslücke zwischen spanischer und deutscher Krankenversicherung gibt. Alle Unkosten, die während dieser versicherungsfreien Zeit entstehen, müssen Sie privat zahlen
Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht allerdings zunächst nicht, dazu müssen erst Vorversicherungszeiten erfüllt sein.
Viele Grüße
Gabi Becker - 29.10.2010
- Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker