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Wird Vitamin E nicht von der Krankenkasse gezahlt?

Frage
Guten Tag,

wir haben für unsere 2jährige Tochter zum ersten Mal von der Ambulanz ein Rezept für Vitamin A (Vitadral Tropfen)und Vitamin E (von allcura Naturheilmittel)erhalten.
Nun sagt man mir in der Apotheke, dass Vitamin E nicht von der Krankenkasse gezahlt wird sondern nur das Vitamin A.
Da CFler doch zusätzlich mit Vitaminen versorgt werden müssen verstehe ich den Unterschied hier nicht.
Könnten Sie mir das bitte erklären?
Vielen Dank und schöne Grüße.
Antwort
Guten Tag,

Vitamin E zählt zu den nicht verschre8bungspflichtigen Arzneimitteln die gemäß §34 SGB V von der Erstattung ausgeschlossen sind. Begründung ist, dass bei einem Vitamin E-Mangel keine Vitaminmangelerkrankung bekannt ist. Wenn der therapeutische Nutzen und die medizinische Notwendigkeit nicht nachgewiesen werden kann, darf aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kein Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Bis zum Jahr 2009 gab es für Kinder bis 12 Jahre noch Ausnahmeregelungen, die aber am 01. April 2009 durch den gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen in einer ab dann gültigen Arzneimittel-Richtlinie aufgehoben wurden. Begründung war der Patientenschutz. Wenn bestimmte Medikamente für Erwachsene nicht zweckmäßig seien, sollte dies auch für Kinder und Jugendliche gelten. Der behandelnde Arzt kann allerdings die von der Verordnung ausgeschlossenen Arzneimittel ausnahmsweise in medizinisch begründeten Einzelfällen mit Begründung verordnen ( § 31 Abs. 1 Satz 4 SGB V, § 16 Abs. 5 AM-RL)
Eine Begründung dafür zu finden dürfte allerdings schwer fallen.
Viele Grüße
Gabi Becker
18.01.2011
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker