Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Wasserversorgung

Frage
Grüß Gott,
wir tragen uns mit der Absicht unsere Wasserversorgung mit einem Brunnen zu gewährleisten. Ist dieses Wasser aber überhaupt für einen Muko-Patienten geeignet? Bei einer normalen Prüfung hatte man uns Trinkwasser (in Schweden) versichert.
Schöne Weihnachten und schon jetzt ein Danke!
Antwort
Lieber Anfragender,

Sie wollen Ihr Trinkwasser aus einem eigenen Brunnen in Schweden entnehmen. Offensichtlich entspricht dieses Brunnenwasser Trinkwasserqualität nach Schwedischem Gesetz. Wahrscheinlich ist mit Ihrer Frage die Sorge um das Bakterium Pseudomonas aeruginosa in Hinblick auf einen CF-Betroffenen verbunden.

Pseudomonas aeruginosa, ein bezüglich Nährstoffen anspruchsloses, bewegliches Bakterium, ist wiederholt in der Umwelt fast ausschließlich in feuchtem Milieu nachgewiesen wor­den, jedoch selten in Trinkwasserproben.

Nach deutschem Recht ist gegen eine Verwendung des Brunnenwassers für einen CF-Betroffenen nichts einzuwenden, wenn das Wasser "Trinkwasserqualität" besitzt. Diese wird in Deutschland nach der Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001 geregelt, die Sie im Internet nachlesen können.

Nach deutschem Recht sollte das Institut, das die Trinkwasseruntersuchung durchgeführt, zertifiziert sein. Eine Auskunft über in diesem Zusammenhang zertifizierte Institute geben örtliche Gesundheitsämter oder Regierungspräsidien in Deutschland. Die Trinkwasseruntersuchungen müssen regelmäßig in bestimmten zeitlichen Abständen durchgeführt werden. Nach der Trinkwasserverordnung muss Trinkwasser für den menschlichen Bedarf frei von Krankheitserregern sein. und im Besonderen darf kein einziges P. aeruginosa Bakterium in 250 ml einer Wasserprobe enthalten sein.

Erfüllt ihr Brunnenwasser diese Kriterien, könnten Sie es einem CF-Betroffenen zum Trinken geben. Allerdings müssen Sie bei einer Wasserentnahme aus dem Grundwasser, jedenfalls in Deutschland, noch eine Genehmigung von den örtlichen Staatlichen Stellen erwirken.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu habe nun verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Gerd Döring und Nanna Siegmann
14.01.2008