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Auf was habe ich Anspruch

Frage
Hallo!
Ich bin 23 Jahre alt und bis jetzt haben meine Eltern meinen Lebensunterhalt immer bestritten.....
Ich habe eine Ausbildung angefangen,musste diese aber wegen meiner krankheit beenden......nun geht es mir gesundheitlich wieder besser,finde derzeit aber keinen Ausbildungplatz,somit habe ich überhaupt kein Einkommen. Bin auch nicht Arbeitslos gemeldet. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis von 100%......
Ich habe mich leider bis jetzt noch nie wirklich darum gekümmert,ob mir irgendwelche Sozialleistungen oder sonstiges zustehen.....habe ganz ehrlich auch nicht so gerne mit ämtern zu tun.... Habe ich auch irgendwas anspruch???
Antwort
Guten Tag,

ich kann Ihnen nur dringend raten sich beim Fachdienst für Behinderte (Integrationsfachdienst)bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt zu melden. Wenn sich Ihr Zustand stabilisiert hat, wäre evtl. eine Fortführung Ihrer abgebrochenen Ausbildung, der Beginn eine anderen (außerbetrieblichen) Ausbildung oder ein Berufsbildungswerk sehr zu empfehlen.
Der Fachdienst kann Sie beraten und mit Ihnen überlegen, welcher Weg für Sie der richtige wäre. Je nach Art des eingeschlagenen Weges erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung oder ein Taschengeld. Bei dieser Stelle erhalten Sie auch Informationen, ob Ihnen eine sonstige finanzielle Unterstützung zusteht (z.B. Übergangsgeld)
Falls Sie zunächst eine schulische Weiterqualifikation planen, könnten Sie z.B. SchülerBafög oder ein Ausbildungsstipendium beantragen, das aber nach einem gewissen Zeitraum wieder zurückgezahlt werden muss. Bei einer schulischen Qualifikation ist zu berücksichtigen, dass während dieser Zeit keine Rentenbeiträge abgeführt werden und Sie daher keine Rentenanwartschaften erwerben. Dies kann eine Nachteil sein, wenn Sie später eine Erwerbsminderungsrente beantragen wollen.
Falls Sie gesundheitlich so eingeschränkt sein sollten, dass sie nicht in der Lage sind, eine Ausbildung zu absolvieren und/oder beruflich tätig zu sein, kann bei ihrem zuständigen Grundsicherungsamt(Sozialamt) ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben einem medizinischen Attest eine Bedürftigkeit, d.h. persönlichem Vermögen muss zunächst verbraucht werden. Das Einkommen der Eltern wird bei Grundsicherungsanträgen erst ab einer Höhe von 100000€/ Jahr berücksichtigt.
Und zum Schluß noch die Situation, dass Sie nichts unternehmen: Bis zum 25. Lebensjahr sind Eltern verpflichtet ihre Kinder zu finanzieren. Das bedeutet, dass Sie in dem Fall von Ihren Eltern abhängig wären und auch keine Sozialhilfe beantragen könnten.
Ich hoffe, die Infos helfen Ihnen weiter.
Viele Grüße
Gabi Becker
03.04.2011
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker