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Blutzucker-Teststreifen, neue Verordnung des GBA

Frage
Sehr geehrtes Expertenteam

Darf mein Arzt noch Teststreifen auf Kosten der KK verordnen?

Ich habe CF mit Pankreasinsuffizienz und zum Teil gestörter Glucoseregulation. Unter Kortison-Tabletten, die ich aber aktuell nicht einnehme auch erhöhte BZ-Werte, die damals fast zur Insulintherapie geführt hätten, sich aber dann mit Novonorm handhaben ließen. Auf der anderen Seite treten auch intermittierend Unterzuckerungen auf.
Desweiteren treten mitunter bei intensiver hoch kalorischer Ernährung am Morgen erhöhte BZ-Werte auf, die sich tagsüber normalisieren. Ich habe derzeit keine Diabetes-Therapie, da es mit mit BZ-Messung und Ernährungsum-stellung gelungen war, den BZ gut zu halten. Hb A 1C 5,9%. BZ meist zwischen 4 und 5 mmol/l.

Meine Hausärztin teilte mir mit, dass sie mir keine Teststreifen verordnen darf, da ich keine Insulintherapie durchführe.

Können Sie mir etwas dazu sagen, ob ich trotzdem BZ-Teststreifen auf Kosten der KK erhalten darf?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort
Antwort
Guten Tag!

Es ist richtig, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Sitzung vom 17.03.2011 beschlossen hat, dass Harn- und Blutzuckerteststreifen nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind, wenn sie für die PatientInnen wirkliche Vorteile haben. Diese Verordnung tritt allerdings erst nach einer Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und zu Beginn des übernächsten Quartals nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Dies bedeutet nach Inkrafttreten, dass für insulinpflichtige Diabetiker weiterhin Teststreifen verordnungsfähig sind, da sie ihre BZ-Werte kontrollieren und entsprechend Insulin spritzen müssen.
Bei nichtinsulinpflichtigen DiabetikerInnen übernimmt der Arzt die Änderung der Medikamentendosis und -Kontrolle. Daher benötigen diese Patienten nach Meinung des GBA keine Teststreifen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmeregelung, z.B. wenn eine instabile Stoffwechsellage vorliegt und daher häufigere Kontrollen des Blutzuckerspiegels sinnvoll sind.
Bei Ihnen könnte ihre Hausärztin also zum einen noch Teststreifen verordnen, bis die Verordnungseinschränkung definitiv in Kraft tritt. Andererseits könnte auch danach bei ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme im Ausnahmefall beantragt werden, wenn mit einer medizinischen Begründung die auf evtl. problematische Einstellung bei ihrem CF-Diabetes verwiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Gabi Becker
14.04.2011
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker