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Hochstufung Schwerbehindertenausweis

Frage
Ich habe gerade einen negativen Bescheid zu meinem Hochstufungseintrag bekommen und würde hierzu gerne Einspruch einlegen. Allerdings werde ich diese Woche noch umziehen und mich in einem neuen "Landkreis" anmelden.
Muss ich trotzdem Einspruch auf diesen Bescheid einlegen oder macht es Sinn gleich einen neuen Antrag in dem neuen Landkreis zu beantragen?
Vielen Dank für eine schnelle Rückinfo.
Antwort
Guten Tag,

für Fragen zum Schwerbehindertenausweis und eventuellen Änderungen ist immer der Hauptwohnsitzes ausschlaggebend und die dortige Stelle (Amt für Soziales o.ä.) der Ansprechpartner.

Wenn Sie also in einer Woche an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, müssen Sie für Ihren Ausweis sowieso eine Adressenänderung vornehmen und können dabei auch Einspruch gegen die verweigerte Höherstufung einlegen. Die Behörde Ihres neuen Wohnortes setzt sich mit der "alten" Behörde in Verbindung.

Viele Grüße
Gabriele Becker
07.06.2011
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker