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Rentenanspruch

Frage
Sehr geehrte Experten,

ich blicke nicht mehr durch:
Wann habe ich Anspruch auf Erwerbsminderungs-Rente?

Ich habe beim Versicherungsträger um Auskunft gebeten in diesem Formular (aus dem Internet) stand aber keine Frage zu evtl. Behinderungen wie z.b. Muco´ ich habe ihn dennoch ausgefüllt und Wochen später zur Antwort bekommen ich hätte erst im Jahr 2050 Rentenanspruch! Müsste also noch mindestens 42 Jahre arbeiten!

Gibt es irgendwo ein Formular, dass sich auf Schwerbehinderte bezieht?
Ich habe von einigen Stellen gehört, dass ich nach 5 Jahren Arbeit einen Anspruch auf Rente habe, ist das richtig? Wie komme ich da heran?
Antwort
Es gibt 2 Arten von Erwerbsminderungsrente:

a) die volle Erwerbsminderungsrente für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit maximal 3 Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Voraussetzungen: Mindestversicherungszeit (gezahlte Rentenbeiträge) von 5 Jahren und/ oder in den letzten Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente kann man bis zu einer bestimmten Höhe hinzuverdienen. Die jeweilige Hinzuverdienstgrenze wird von der Rentenversicherung individuell errechnet.

b) die teilweise Erwerbsminderungsrente für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen noch mindestens 3 aber keine 6 Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente gelten die gleichen Vorversicherungszeiten. Praktisch bedeutet dies, dass man z. B. weiterhin 5 Std. täglich arbeitet und dafür Lohn vom Arbeitgeber bezieht. Für die reduzierte Arbeitszeit eine Teilerwerbsminderungsrente vom Rentenversicherungsträger bekommt.
Besondere Regelungen gibt es für Personen, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden und für Selbständige.

Auskünfte und Beratung erhalten Sie vor Ort von den Beratungsstellen des Rentenversicherungsträgers, die eine individuelle Rentenberechnung durchführen können und überprüfen, ob die Vorversicherungszeiten erfüllt sind. Zum Beratungstermin sollten ärztliche Bescheinigungen über den gesundheitlichen Zustand und alle Versicherungsnachweise mitgenommen werden.

Viele Grüße
Gabi Becker
26.02.2008
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker