Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Auslandskrankenversicherung

Frage
Wir haben schon vor der Geburt unserer Tochter eine Familienauslandskrankenversicherung und eine Familienreiserücktrittsversicherung abgeschlossen, in die unsere Tochte sozusagen hineingeboren ist.

Nun möchten wir gerne in Ausland fliegen, Nicht-Europa.

Was ist zu beachten? Wenn es meiner Tochter bei Abflug gut geht und es ihr dort plötzlich schlechter geht und wir in Behandlung müssen, zahlt die Versicherung dann?
Antwort
Liebe/r Fragensteller/in,

bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine Einzelfallberatung beim Rechtsanwalt nicht ersetzen kann und will.

Ihre Frage kann man ohne genaue Kenntnis des Versicherungsvertrages nicht eindeutig beantworten.
Nach Ihrer Schilderung müsste Ihre Tochter auch mit ihrer Erkrankung versichert sein, jedoch können die Versicherungsbedingungen auch Klauseln enthalten, die den Versicherungsschutz bei chronischen Erkrankungen, die schon vor der Reise bestanden, ausschließen könnten.

Um sicher zu gehen, sollten Sie schriftlich bei Ihrer Versicherung anfragen, ob und in welchem Umfang Ihre Tochter Versicherungsschutz im Nicht-EU-Ausland genießt. Die Antwort sollten Sie sich zu Beweiszwecken ebenfalls schriftlich geben lassen.

Sollte Ihre Versicherung den Versicherungsschutz versagen und Sie nachweislich bei keiner anderen Versicherungsgesellschaft versichert werden, kann Ihre gesetzliche Krankenversicherung den Schutz auch im Nicht-EU-Ausland übernehmen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Annabell Karatzas

16.08.2011
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas