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Ausbildung

Frage
Mein Sohn (19 Jahre) hat seit Geburt Mucoviszidose, mit Leberzirrhose, Pankreasinsuffiezenz, seit 2002 Diabetes-noch Tabl.- ,Pseudomonas-Besiedelung, seit 2006 Besiedelung mit Burkholderia cepacia-2-3x jährliche i.v. Therapie.

Im Sep.06 hat er eine BVB- Massnahme vom Arbeitsamt in Berchtesgaden absolviert. Dort musste er aber im Dez. 07 die Ausbildung abbrechen, weil er für die anderen Jugendlichen hoch infektiös sei. Bedeutet das zur Folge, dass er wohl keine Ausbidung machen kann?
Gibt es gesetzliche Vorschriften oder Auflagen von Versicherungen?
Ich hoffe Sie können mir einige Tipps geben. Vielen Dank für Ihr Bemühen.

Mit freundlichem Gruss
A. Böckmann
Antwort
Bei einer Besiedelung mit speziellen Keimen, die für andere CF-Betroffene(!) ein Ansteckungsrisiko beinhalten, muss leider eine Trennung erfolgen. In diesem speziellen Fall sogar der Abbruch der Ausbildungsmaßnahme. Behandlungseinrichtungen (Kliniken, Rehaeinrichtungen) orientieren sich dabei an den für sie geltenden Hygienevorschriften, um andere Patienten zu schützen.
Dies bedeutetet aber nicht, dass es keine weitere Ausbildungsmöglichkeit gibt. Man sollte sich an seine zuständige Agentur für Arbeit wenden, um eine andere Ausbildungstelle zu erhalten, bei der kein Kontakt mit anderen CF-Betroffenen besteht (für andere Personen, ohne CF besteht keine Ansteckungsgefahr). In diesem speziellen Fall muss nach einer individuellen Lösung gesucht werden.
Viele Grüße
G. Becker
10.03.2008
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker