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Pränataluntersuchung und spätere Versicherung

Frage
Hallo,

wir haben bereits ein Kind mit CF und nun hat sich erfreulicherweise wieder Nachwuchs angemeldet.
Weil wir vorher Bescheid wissen wollen, möchten wir eine entsprechende Pränatal-Untersuchung machen lassen.

Nun die Frage:

Wenn dabei herauskommt, dass unser Kind CF haben sollte, müssen wir das Ergebnis eines solchen Tests nach der Geburt bei Versicherungen angeben?

Eigentlich heißt es doch, dass Versicherungen keine Gen-Tests abfragen dürfen.
Insofern müsste das Kind als Neugeborenes doch erstmal als gesund gelten und gegen alle Risiken zu versichern sein, insbesondere natürlich Berufsunfähigkeit, Krankheit und Pflegefallrisiko.

Hilft es vielleicht aus der vorvertraglichen Anzeigepflicht heraus, wenn wir dem Arzt "verbieten", eine Krankheitsdiagnose zu stellen und stattdessen nur eine Untersuchung auf Vorliegen eines ganz bestimmten Gendefekts durchzuführen? Wir wissen ja, welche Mutation es sein müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort
Hallo,

haben sie vielen Dank für Ihre Frage an den Expertenrat, die einen juristischen Hintergrund aufweist. Es tut uns leid, dass wir erst heute auf Ihre Frage reagieren. Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass uns die Beantwortung Ihrer Frage nicht ohne weiteres möglich ist, da sie tief in das Versicherungsvertragsrecht hinein ragt.

Trotz intensiver Recherche mit Einbindung von Experten mit sozial-rechtlichem Wissen haben wir bislang keine befriedigende Antwort auf Ihre Anfrage gefunden.
Nicht zuletzt wegen des erheblichen Schadens, der bei unzutreffender Antwort entstehen kann, sind wir der Meinung, dass keine voreilige Auskunft gegeben werden sollte. Wir haben auch Frau Annabell Karatzas kontaktiert, die für sozial-rechtliche Angelegenheiten im Rahmen des Mukoviszidose e.V. für CF-Patienten zu Verfügung steht. Frau Karatzas ist dabei einschlägige juristische Literatur zu Rate ziehen.

Wir möchten Sie nicht lange auf eine Antwort warten lassen, daher empfehle ich Ihnen, nach Rücksprache mit Frau Karatzas, sich an sie direkt zu wenden
(Tel.: 02 28/ 98 78 0 – 32).

Es tut mir leid, dass wir Ihnen noch keine erschöpfende Auskunft geben können, aber hoffen auf das Resultat der Recherchen von Frau Karatzas.

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für das Osterfest
Ihre
Dr. Christina Smaczny
18.03.2008
Die Antwort wurde erstellt von: Dr. med. Christina Smaczny