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Kinderarzt Budget CF-Medis

Frage
Hallo, wird es einem Kinderarzt aufs Budget angerechnet, wenn er einem CF-Kind Pulmozyme und Sondennahrung rezeptiert? Bisher machte das die CF-Ambulanz, aber dieses Vertrauen ist sehr gestört.
Antwort
Hallo Frau Hoffmann,

da ich selber auch in einer Klinksambulanz arbeite, und deshalb - noch- nicht mit Budgetfragen konfrontiert werde habe ich mich bei einem in diesen Fragen erfahrenen Kolegen schlau gemacht. Die kurze Antwort lautet:
Pulmozyme geht in das Budget ein, wird aber gleich als Praxisbesonderheit durch den Prüfungsausschuss (PA) berücksichtigt, wenn es zu einer Prüfung kommt

Verordnungen von Elementardiäten bei nachgewiesener Indikation belasten das Budget, können aber in einer Prüfung durch den PA als Praxisbesonderheit angekannt werden.
Die ausführlichere Antwort lautet:
bei Pulmozyme handelt es sich um ein Arzneimittel, dass ausschließlich zur Behandlung der Mukoviszidose zugelassen ist. Insofern ist es für die Prüfungsausschüsse bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen Richtgrößenüberschreitung einfach, die Kosten für diese Therapie als Praxisbesonderheit aus der Gesamtverordnungssumme heraus zu rechnen.

Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen Richtgrößenüberschreitung sind diese Verordnungen für Mukoviszidosepatienten seitens des Prüfungsausschuss im Vorhinein zu berücksichtigen, d.h. wenn eine Richtgrößenüberschreitung nur wegen Pulmozmye zustande kam, sollte eigentlich gar kein Verfahren eröffnet werden. Ob die Prüfungsausschüsse sich so verhalten, kann ich nicht beurteilen.

Zunächst führt die Verordnung von Pulmozmye und anderen Mukoviszidosemedikamenten möglicherweise aber zu einer Überschreitung der Richtgröße, d.h. der Arzt wird auffällig und muss sich nun durch Stellungnahmen gegenüber dem Prüfungsausschuss (PA) rechtfertigen. Dabei wird er feststellen, dass der PA zwar die Verordnungen für Pulmozyme als Besonderheit gekennzeichnet hat, aber die für viele andere CF-Medikamente beim selben Patienten nicht. Hier muss man dann auf die Anerkennung aller Arzneimittelverordnungen für CF-Patienten als Praxisbesonderheit pochen.

Die Verordnung von Elementardiäten oder Sondennahrungen (wird seltener der Fall sein, wäre ja Magensonde), ist möglich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (Gewicht unter 85% des Längensollgewichtes). Die gesetzliche Regelung führt dazu, dass diese Verordnungen von Nahrungen zunächst wie Arzneimittel auf einem Rezept ohne mögliche zusätzliche Kennzeichnung (z.B, wäre das hier aber nicht zulässige Ankreuzen der "7" für Hilfsmittel eine solche) behandelt werden. In der Regel und bei nachgewiesener Indikation werden die Verordnungen dann als Praxisbesonderheit anerkannt.

Das wichtigste aber scheint mir, dass Sie wieder ein Vertrauensverhältnis zu ihrer CF- Ambulanz herstellen.

Mit besten Grüßen

Dr. E. Rietschel
30.03.2008
Die Antwort wurde erstellt von: Dr. E. Rietschel