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Mucoclear 6% noch verordnungsfähig???

Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Tochter, 7 Jahre alt, leidet unter einem Mittellappensyndrom mit bronchialer Entzündungsreaktion, rezidivierenden obstruktiven Bronchitiden und einer chronisch infektiösen Bronchiolitis. Schweisstests waren bisher negativ. Atypische Mukoviszidose wurde aber nicht ausgeschlossen.
Seit 2 Jahren bekommt Sie eine Mukoviszidose-Therapie mit 2mal täglicher Inhalation von Mucoclear 3% über e-flow, Dauerantibiose mit Azithromycin, Viani, Singulair und Physiotherapie. Ihr Gesundheitszustand hat sich seitdem
deutlich stabilisiert.
Unsere KV wollte allerdings von Anfang an nicht die Kosten für die Mucoclear-Lösung tragen. Erst hieß es, sie würden nur die 6%-tige Lösung bezahlen (da verordnungsfähig) und ich sollte diese auf 3% verdünnen (meine Tochter verträgt die 6%tige Lösung nicht). Nach Widerspruch meinerseits, bezahlte die KV die 3%-tige Lösung für 12 Monate. Nun übernimmt die KV weder die Kosten für die 3%tige, noch für die 6%-tige Lösung.
Wie ist hier der aktuelle gesetzliche Stand? Auf Ihrer WWW-
Seite steht: "Die hypertone Kochsalzlösung MucoClear® 6 % wurde zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem sechsten Lebensjahr in die Anlage aufgenommen. Diese Änderung ist zunächst bis zum 23. August 2010 befristet.".
Liegt es daran, dass bei meiner Tochter keine CF diagnostiziert wurde, oder ist die Verordnungsfähigkeit für Mucoclear 6% ausgelaufen???

Danke für Ihre Antwort

S.
Antwort
Sehr geehrte/r Frager/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Auskünfte keine Einzelfallberatung ersetzen und dass für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird.

Die Verordnungsfähigkeit von MucoClear 6% richtet sich nach der Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und ist dort in der Anlage V, der Übersicht über die verordnungsfähigen Medizinprodukte geregelt:
www.g-ba.de/downloads/83-691-283/AM-RL-V_2012-01-19.pdf

Danach ist MucoClear 6 % noch bis zum 15. August 2012 verordnungsfähig zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem 6. Lebensjahr.

Am Ablauf der grundsätzlichen Verordnungsfähigkeit kann es demnach nicht liegen
(ich danke aber für den Hinweis, dass wir die Angabe auf unserer Internetseite aktualisieren müssen).

Möglicherweise liegt es tatsächlich daran, dass bei Ihrer Tochter die Diagnose „Mukoviszidose“ bislang noch nicht eindeutig gestellt werden konnte.
Warum Ihre Krankenversicherung, die zunächst die 6%-ige Lösung trotz der nicht eindeutigen Diagnose Mukoviszidose als verordnungsfähig einstufte, nun die Verordnungsfähigkeit abspricht, ist jedoch nicht plausibel.
Der Umstand, dass die Krankenversicherung die Erstattung der 3%-igen Lösung befristet auf ein Jahr übernahm, ist ein Indiz dafür, dass sie ohne rechtliche Verpflichtung aus Kulanz handelte.
Ich würde Ihnen empfehlen, wieder Widerspruch einzulegen mit dem Hinweis, dass MucoClear nach wie vor grundsätzlich verordnungsfähig ist.
Da die Diagnose „atypische Mukoviszidose“ nicht eindeutig verworfen worden ist, könnten Sie damit argumentieren, dass Ihre Tochter zahlreiche Symptome der Mukoviszidose aufweist, die symptomatisch u.a. mit der Inhalation von Kochsalzlösung behandelt werden, so dass es zweckmäßig ist, ihr diese Therapien auch zugutekommen zu lassen, zumal die Therapien bei ihr zur gesundheitlichen Stabilisierung geführt haben.
Daraus, dass Sie nur von negativen Schweißtests schreiben, schließe ich, dass noch keine Gendiagnostik durchgeführt wurde. Deshalb würde ich Ihnen raten, falls Ihre Tochter noch nicht in einer CF-Ambulanz behandelt wird, eine CF-Ambulanz aufzusuchen und sich dort zum Thema Gendiagnostik beraten zu lassen.

Ich hoffe, diese Informationen sind für Sie hilfreich und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Annabell Karatzas
24.02.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas