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Mukoviszidose und Tierarztpraxis (Ansteckung)

Frage
Hallo! Ist es ratsam als Mukoviszidose Patientin in einer Tierarztpraxis zu arbeiten? Meine Bekannte eröffnet eine Praxis und hätte mich gerne stundenweise eingestellt um Telefonate entgegenzunehmen. Leider ist die Annahme ziemlich zentral in der Praxis. Laufe ich sehr grosse Gefahr wegen dem MRSA?
Antwort
Hallo lieber/liebe Fragesteller/in,

in Empfehlungen der Anforderungen an die Hygiene bei der medizinischen Versorgung von Patienten mit Mukoviszidose (Leitlinie, die auf Anregung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch Institut entstanden ist), kann man lesen, dass zur Berufswahl von CF-Patienten keine allgemeingültigen Empfehlungen gegeben werden können, die sich auf infektionspräventive Aspekte beziehen. Empfohlen wird, dass Gespräche mit dem behandelnden Arzt gesucht und eine individuelle Beratung vorgenommen werden sollte. Dies bedeutet aber auch, dass keine eindeutige Gegenempfehlung für eine Tätigkeit in einer Tierarztpraxis ausgesprochen wird. Die Ansteckungsgefahr, aber auch die soziale Einbindung und Zufriedenheit muss bei jedem Patienten individuell eingeschätzt werden. Der MRSA-Keim ist ein so genannter „Krankenhaus-Erreger“ (insbesondere auf chirurgischen Intensivstationen, in Abteilungen mit Brandverletzungen, auf Neugeborenenstationen, in Alters- und Pflegeheimen), so ist es z.B. bei CF-Patienten eine Zurückhaltung bei der Berufswahl als Pfleger auf einer Station wie oben genant geboten. Da auch Tiere mit MRSA infiziert sein können und eine Übertragung auf Menschen von z.B. Katze, Hund, Pferd, Schwein u.a. möglich ist, gehören auch Tierarztpraxen zu möglichen Infektionsquellen. Wenn jedoch kein direkter Kontakt zum infizierten Tier besteht, so reduziert sich auch die Gefahr einer Ansteckung. Sie sprechen von einem Telefondienst, also der direkte Kontakt zu den Tieren ist nicht vorgesehen und beim Einhalten von Hygienevorschriften wird das Infektionsrisiko weiter reduziert. In diesem Fall ist es individuell zu entscheiden, ob Sie die „Restgefahr“ eingehen wollen. Hier ist es alle Vor- und Nachteile der Tätigkeit abzuwiegen und gemeinsam mit Ihrem Arzt, der Sie und alle Ihre Befunde genau kennt die endgültige Entscheidung zu treffen.
In der Hoffnung, dass ich Ihnen mit den Ausführungen weiter helfen konnte verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Christina Smaczny
26.03.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Dr. med. Christina Smaczny