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Erstattung Allcura Vitamin E Tropfen

Frage
Hallo,

meine Krankenkasse lehnt die Bezahlung der Vitamin E Tropfen ab.

Wie sieht die Rechtslage aktuell dazu aus?

Vielen Dank.
Antwort
Guten Tag,

Vitamin E gehört zu den nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und ist nach § 34 SGB V von der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Die Begründung ist, dass eine Vitaminmangelkrankheit durch Vitamin E Mangel nicht bekannt ist. Der Mukoviszidose e.V. versucht zu erreichen, dass diese Entscheidung verändert wird. Aber auch in der letzten in Kraft getretenen Änderung der zugelassenen Ausnahmen in der Arzneimittelverordnung vom 09.06.2011 (OTC-Übersicht, gemeinsamer Bundesausschuss) ist Vitamin E weiterhin nicht enthalten und somit nicht erstattungsfähig.
Sie können daher die entstandenen Unkosten für Vitamin E Präparate nur über die Steuer absetzen, wenn Ihnen ihr Arzt attestiert, dass dies zu Ihrer erforderlichen Therapie nötig ist.
Viele grüße
Gabi Becker
22.03.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker