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Ergänzende Frage zum Thema ARBEITSZEITREDUZIERUNG

Frage
Guten Tag,

vielen Dank für die Beantwortung der Frage vom 26.02.2012 ["Arbeitszeitreduzierung"]. Die Antwort hat allerdings eine weitere Frage aufgeworfen.

Wenn ich das richtig verstehe, gilt man erst als teilweise erwerbsgemindert, wenn man 6 Stunden oder weniger am Tag arbeiten kann, d. h. man kann folglich vorher auch keine Erwerbsminderungsrente beziehen, oder?

Wie verhält es sich, wenn man aber nicht direkt so stark reduzieren möchte, sondern erstmal nur von z. B. 8 Stunden auf 7 Stunden täglich? Gibt es dann andere Möglichkeiten der Unterstützung als direkt eine Rente?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße
Antwort
Guten Tag,

Teilerwerbsminderungsrente können Sie wirklich nur beantragen wenn Sie mehr als 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten können ( SGB VI §43)
Können Sie 6 Std und mehr arbeiten, erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch.
Wenn Sie also täglich 7 Stunden arbeiten wollen, ist die Arbeitszeitreduzierung und der damit verbundene Lohnverlust quasi Ihr "Privatvergnügen".
Mir persönlich ist keine Stelle bekannt, die Ihnen dann eine Ausgleichzahlung leisten würde.
Viele grüße
Gabi Becker
22.03.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker