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Zukünftige Erstattungsfähigkeit von Mucoclear

Frage
Guten Tag,

die vorläufige Erstattungsfähigkeit läuft meines Wissens dieses jahr aus. Ist davon auszugehen, dass Mucoclear auch weiterhin erstattungsfähig bleibt?
Antwort
Guten Tag,

laut Anlage V der Arzneimittelrichtlinie, der Übersicht über die verordnungsfähigen Medizinprodukte, ist die Verordnungsfähigkeit bis zum 15. August 2012 befristet.

Auf Nachfrage bei der Fa. Inqua, die Mucoclear 6% in Deutschland vertreibt, wurde mitgeteilt, dass die Verordnungsfähigkeit verlängert werden und ohne Unterbrechung weitergelten soll. Mein Tipp ist, dass die behandelnden Ärzte vor der Verordnung nach dem 15.8.2012 zur Sicherheit in die aktuelle Medizinprodukte-Anlage schauen sollten:
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/120/


Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Annabell Karatzas
05.04.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas