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Darf Pulmozyme mit dem EFlow inhaliert werden?

Frage
Hallo,

ich las in der Packungsbeilage, dass Pulmozyme nicht mit Ultraschallvernbeblern inhaliert werden soll.

Grüße
Antwort
Liebe/r Frager/in,

Pulmozyme darf mit dem eflow rapid vernebelt werden. Der eflow rapid ist kein Ultraschallvernebler, sondern ein sog. Schwingmembran-Vernebler, der keine Wärme erzeugt, die den Eiweissbestandteilen des Pulmozmye schaden können. Lt. Hersteller.

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Könecke

18.07.2012