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Darf Pulmozyme mit dem EFlow inhaliert werden?
- Frage
- Hallo,
ich las in der Packungsbeilage, dass Pulmozyme nicht mit Ultraschallvernbeblern inhaliert werden soll.
Grüße - Antwort
- Liebe/r Frager/in,
Pulmozyme darf mit dem eflow rapid vernebelt werden. Der eflow rapid ist kein Ultraschallvernebler, sondern ein sog. Schwingmembran-Vernebler, der keine Wärme erzeugt, die den Eiweissbestandteilen des Pulmozmye schaden können. Lt. Hersteller.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Könecke
- 18.07.2012