Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Erstattungsfähigkeit von Mucoclear

Frage
Hallo,

die Erstattungsfähigkeit von Mucoclear ist am 15.August abgelaufen.

Entgegen der Auskunft der Firma Inqua, die Sie auf eine entsprechende Frage hin schon einmal weitergegeben hatten übernimmt die Techniker Krankenkasse Mucoclear NICHT mehr.

Was nun?
Antwort
Liebe/r Fragensteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Auskünfte keine Einzelfallberatung ersetzen und dass für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird.
Zwischenzeitlich wurde die Anlage 5 der Arzeimittelrichtlinie, die die Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten regelt, geändert. Danach ist MucoClear für Mukoviszidose-Patienten ab 6 Jahren noch bis mindestens zum 15. August 2017 verordnungs- und erstattungsfähig :

Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle Befristung der Verordnungs-fähigkeit

MucoClear® 6% Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem 6. Lebensjahr. 15. August 2017

Nach Angabe des Vertreibers Inqua schloss sich die erneute Befristung nahtlos an die vorherige Befristung bis zum 15. August dieses Jahres an, so dass es eigentlich keine zeitliche Lücke hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit gegeben haben kann.
Für die Erstattung ist es wichtig, dass auf dem Rezept die Diagnose „Mukoviszidose“ und der Hinweis „Erstattungsfähig nach Anlage 5 der AMR“ vermerkt wird.
Falls Ihr Arzt diese Hinweise auf der Verordnung nicht gegeben hat, sollten Sie ihn um eine ärztliche Bescheinigung bitten, die diese Angaben enthält und die Sie der Kasse nachreichen könnten.
Wenn Sie eine schriftliche Ablehnung der Erstattung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, sollten Sie dagegen mit dem Hinweis auf die Arzneimittelrichtlinie Widerspruch einlegen.
Haben Sie hingegen bisher nur die mündliche Ablehnung erhalten, sollten Sie zunächst unter Hinweis auf die erneute Befristung der Erstattungsfähigkeit bis 2017 nochmals das Gespräch mit Ihrer Kasse suchen. Wenn man dort nicht einsichtig ist, sollten Sie um einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid bitten und dann dagegen Widerspruch einlegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen

Annabell Karatzas
10.09.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas
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10.09.2012
Der Frager/die Fragerin hat uns informiert, dass er/sie falsch informiert worden war und die Frage damit nicht mehr bestehe. Da die Expertin aber die Antwort erstellt hatte, veröffentlichen wir diese nun auch, da sie weitere Informationen enthält.
Hier der Text des anderen (neuen) Datensatzes, den ich dann lösche: "Hallo,
ich habe vor einigen Tagen eine Frage zur Verordnungsfähigkeit von Mucoclear gestellt. Die TK hatte die Erstattung verweigert.
Inzwischen habe ich herausgefunden, dass die Kasse eine Falschauskunft erteilt hat und die Verordnungsfähigkeit bis 2017 verlängert wurde,
Bitte entschuldigen Sie die Mühe, ich ziehe die Frage zurück.
Viele Grüße"
A. Pfalz