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Sozialleistungen bei Einreise nach Deutschland

Frage
Liebes ECORN-CF-Team,

Wir sind im Ausland (Schweiz) lebende Deutsche mit hier geborenem CF-Kind, das von der hiesigen Sozialversicherung gedeckt ist.
Würde bei einer Rückkehr nach Deutschland das Kind von den CF-üblichen deutschen Sozialleistungen profitieren können?
(Vor der Ausreise haben wir Eltern einige Jahre in die deutschen Sozialversicherungssysteme eingezahlt)
Gibt es Ihrer Erfahrung nach "typische CF-Schwierigkeiten" bei einer Einwanderung Deutscher nach Deutschland?
Antwort
Guten Tag,

als Rückkehrer kann man nicht automatisch von den hier üblichen Sozialleistungen profitieren. Bei einer chronischen Erkrankung ist es sehr wichtig sich (möglichst schon von der Schweiz aus) um die Krankenversicherung zu kümmern, damit keine Versorgungslücke entsteht. Ansprechpartner für Sie wäre die gesetzliche oder private Krankenkasse bei der Sie vor Ihrem Umzug in die Schweiz versichert waren. Sobald ein Krankenversicherungsschutz besteht, werden alle medizinisch notwendigen Unkosten für ihr Kind übernommen. Bei einer privaten Versicherung sollten Sie bei Vertragsabschluss auf einen möglichst umfangreichen Versicherungsschutz achten.
Um Kindergeld zu beziehen ist ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich ( §62 ESTG) Sobald Sie in Deutschland gemeldet sind, können Sie Kindergeld beantragen. Für Leistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe müssen besondere Bedingungen erfüllt sein. Nähere Infos dazu erhalten Sie bei der Zentralen Auslands-und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (www.ba-auslandsvermittlung.de Link: Rückkehrer) Für eine Rückkehr nach Deutschland ist mir keine typische CF-Schwierigkeit bekannt. Eine Schwierigkeit gilt für alle: ohne Antrag läuft nichts.

Viele Grüße
Gabi Becker
23.10.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker