Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Kosten für Medikamente bei erwachsenen Patienten

Frage
Meine Pflegetochter hat CF und ist gerade 18 geworden. Jetzt sagt mir die Apotheke, dass Medikamente wie Vitamin E und Ambroxol (Ambrohexal) Schleimlöser nicht mehr übernommen werden.

Ist das wirklich so?

Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit dagegen anzugehen? Sie verfügt über keinerlei eigenes Einkommen und wird nie in der Lage sein ihre lebenswichtigen Schleimlöser selbst zu bezahlen.
Antwort
Hallo,
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich gem. § 34 (1) SGB V von der Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen. Für Mukoviszidosepatienten konnten Ausnahmen erreicht werden, trotzdem bleiben Präparate, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr erstattungsfähig sind.
Zum Thema „Nicht verschreibungspflichtige Medikamente“ können Sie auf der Internetseite des Mukoviszidose e.V. nachlesen: www.muko.info/299.0.html
Hier Auszüge aus dieser Quelle:
Mit der Begründung, dass eine Vitaminmangelkrankheit bei Vitamin E-Mangel beim Menschen nicht bekannt sei, wurde leider eine Aufnahme von Vitamin E in die Liste auch auf erneute Intervention abgelehnt. Vitamin E-Präparate sind damit leider nach wie vor nicht erstattungsfähig.
Schleimlöser, die nicht verschreibungspflichtig sind (Ambroxol, Bromhexin, Acetylcystein zur akuten Anwendung) sind zwar nicht mehr erstattungsfähig, aber Acetylcystein zur langfristigen Anwendung ist verschreibungspflichtig und daher im Zusammenhang mit Mukoviszidose erstattungsfähig. Bitte achten Sie daher unbedingt darauf, dass die richtigen Präparate verschrieben werden. Verschreibungspflichtige Acetylcystein-Präparate sind z.B. Acemuc -100/-200/-600 von betapharm, Fluimucil -100/-200 Brausetabletten/ - long; Kapseln, -100/-200 Granulat). 
Achtung: Die Zusatzbezeichnung "akut" weist in der Regel darauf hin, dass das Präparat nur zur kurzfristigen Anwendung und damit nicht verschreibungspflichtig und somit nicht erstattungsfähig ist. Die Anwendung von Acetylcystein bei Mukoviszidose ist nur sinnvoll im Rahmen eines Langzeittherapiekonzeptes, dass der kontinuierlichen Überwachung durch den Arzt bedarf. Daher ist die Verordnung der verschreibungspflichtigen Darreichungsformen des Acetylcystein medizinisch angemessen und erforderlich und kann nicht durch die Verordnung der für akute Erkältungskrankheiten vorgesehenen Präparate ersetzt werden.
Ich hoffe mit diesen Informationen Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Christina Smaczny
13.05.2008
Die Antwort wurde erstellt von: Dr. med. Christina Smaczny