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Auslandaufenthalt

Frage
Sehr geehrtes Experten-Team,

wir als Familie überlegen, zum Ausbau der beruflichen Qualifikationen, für ein halbes Jahr im Ausland tätig zu werden. Unsere CF-Tochter ist 4 Jahre alt. Noch gibt es kein konkretes Ziel für einen Auslandsaufenthalt, dieser sollte wenn möglich jedoch nicht-europäisch sein.

Nun zu unseren Fragen:

Welche nicht-europäischen Länder (z.B. Neuseeland, USA, Mexiko, Südafrika etc.) verfügen über eine sehr gute bis gute Versorgung von CF-Patienten?

Welche Möglichkeiten gibt es, kurzfristig an eine CF-Versorgung im Ausland angebunden zu werden?

Wie kann man die Kosten für die medizinische Versorgung abrechnen (privat oder (Auslands-)Krankenkasse)?

Besteht die Möglichkeit mit Medikamenten weiterhin durch die CF-Ambulanz aus Deutschland versorgt zu werden (z.B. per Post)?

Besteht weiterhin der Anspruch auf Pflegegeld für den 6-monatigen Auslandsaufenthalt?

Vielleicht können Sie uns bei diesen wichtigen Fragen weiterhelfen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen.
Antwort
Guten Tag,

danke für Ihre Fragen, die ich der Reihe nach beantworte.

Auslandsaufenthalt:
Was die CF-Versorgung betrifft, haben Sie in den USA und Neuseeland eine gute bis sehr gute CF-Versorgung. Unter den Websites www.cfww.org (CysticFibrosis Worldwide, Link CFW Member Associations) und unter www.ecfs.eu (European CF Society) finden Sie Listen von Mukoviszidose-Verbänden in vielen Ländern. Wenn Sie sich für einen Zielort entschieden haben, können Sie darüber Adressen von CF-Ambulanzen erhalten.

Abrechnung der medizinischen Versorgung:
Über die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nur bei einem Auslandaufenthalt bis zu 6 Wochen gedeckt. Daher müssen Sie sich für Ihren Auslandsaufenthalt privat absichern, es sei denn Sie werden von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland geschickt und die Krankenversicherung wird von der Firma beglichen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die einen Auslandsaufenthalt bis zu 24 Monaten abdecken. Anbieter sind Privatversicherungen aber auch der ADAC. Sie sollten diese Angebote genau prüfen, ob sie die notwendigen Leistungen bei einer chronischen Erkrankung beinhalten. Diese Reiseversicherungen bieten aber nur einen Versicherungsschutz im jeweiligen Land. Sie sollten daher mit ihrer aktuellen Krankenkasse klären, ob Sie während ihres Auslandsaufenthalten auch einen Versicherungsschutz in Deutschland aufrechterhalten oder eine Anwartschaft abschließen wollen, um problemlos wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren zu können.

Medikamente per Post: Ich weiß nicht, wie großzügig dies von Ihrer Ambulanz gehandhabt wird. In unserer Ambulanz würden Sie für einen so langen Zeitraum keine Medikamente erhalten, da a) aus abrechnungstechnischen Gründen jedes Quartal ein Überweisungsschein vorgelegt werden muss und b) die Mediziner keine Medikamente verordnen, wenn sie die Patienten länger nicht gesehen haben.

Pflegegeld: Wenn sich der Versicherte nicht nur vorübergehend im Ausland (außer EU-Staaten und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums +Schweiz) aufhält, ruht laut §34 SGB XI der Anspruch auf Leistungen. (Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt werden Leistungen bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr weiterbezahlt.) Setzen Sie sich bitte mit Ihrer Pflegeversicherung in Verbindung, da durch die Verlegung des Wohnortes in ein nicht EU oder EWR-Land auch die Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung endet.

Mit freundlichen Grüßen
G. Becker
13.11.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker