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Darf Krankenkasse meine Andresse weitergeben

Frage
Sehr geehrtes Expertenteam

Meine KK hat wieder einmal die Hilfsmittel ausgeschrieben. Deshalb bekomme ich jetzt wieder einen neuen Sauerstofflieferanten.
Bisher hatte ich zum neuen Lieferanten noch keinen Kontakt. Aber dieser erhielt von meiner KK meine Andresse und schreibt mich an, dass er ab .... die Sauerstofflieferungen übernimmt. (Bei der letzten Ausschreibung lief es auch so)

Jetzt meine Frage: Darf die Krankenkasse meine Andresse an Hilfsmittellieferanten, die ich nicht ausgewählt habe einfach so weiter geben? Wie ist hier der Rechtslage?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Anwort
Antwort
Sehr geehrte/r FragenstellerIn,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Auskünfte keine Einzelfallberatung ersetzen und dass für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird.

Mit den von Ihnen gemachten Angaben ist die Rechtslage nicht abschließend zu beurteilen.

Möglicherweise haben Sie in der Vergangenheit (beispielsweise beim erstmaligen Bezug von Sauerstoff) sich Ihrer Krankenkasse gegenüber einverstanden erklärt, dass Ihre Daten an mögliche Lieferanten weitergegeben werden. In dem Fall könnte auch jetzt die Adressweitergabe von der damaligen Einwilligung gedeckt sein.

Wahrscheinlicher ist aber, dass Sie diese Einwilligung nicht erteilt haben.
Dann dürfte die Adressweitergabe aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht korrekt sein.

Beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW empfahl man, bei der betreffenden Kasse schriftlich anzufragen, wie es zu der Weitergabe an Dritte kam und worauf sie gestützt wird.

Allein durch Ihre Mitgliedschaft in der Krankenkasse dürfte die Datenweitergabe nicht gedeckt sein.

Je nach Reaktion der Kasse könnten Sie sich auch zur Überprüfung des Vorgangs an den für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Annabell Karatzas
Mukoviszidose e.V.

12.11.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas