Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Mit MRSA in Kindergarten oder Schule?

Frage
Hallo!

Mein Sohn (cf) ist jetzt 25 Monate und schon seit er 3 Monate alt war, immer wieder MRSA positiv.

Es wurden bereits mehrere Versuche gemacht, ihn loszuwerden, verschiedene IV-Therapien, inhalieren mit Antibiotikum, orales Antibiotikum, Dauergabe oral von Cotrim. Nichts hilft über länger. Dann ist er ein paar Monate negativ, auf einmal wieder positiv.

Sämtliche Angehörige wurden schon untersucht, alle negativ. Haustiere gibt es nicht. Unser Haus ist auch abgeklatscht worden - negativ.

Sind total mit unserem Latein am Ende.

Nun steht nächstes Jahr der Kindergarten an und ich möchte ihn so gern reintun. Wir bräuchten auch dringend das Geld, wenn ich wieder mehr arbeiten gehen könnte.

Er würde in einen normalen Kindergarten kommen, keinen integrativen. Das ist nicht notwendig, m.M.

Wie steht es da mit MRSA? Kann es sein, dass ich mein Kind ewig isolieren muß? Wir gehen jetzt ganz normal in eine Spielgruppe und in eine Musikgruppe. Müsste ich es da melden? Muß ich es überhaupt im Kindergarten melden? Was ist, wenn ich es nicht tue?

Ich weiß einfach nicht mehr weiter.
Antwort
Liebe/r Fragensteller/in,

bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine Einzelfallberatung beim Rechtsanwalt nicht ersetzen kann und will.

Grundsätzlich richtet sich die Meldepflicht von Nachweisen von Krankheitserregern nach § 7 des Infektionsschutzgesetz (IfSG). Danach wäre eine Besiedelung mit MRSA nur zu melden, wenn die Nachweise von MRSA durch eine örtliche und zeitliche Häufung auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweisen.

Durch die Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung vom 26. Mai 2009 wurde die Meldepflicht jedoch auf den Nachweis von MRSA im Blut und im Liquor ausgedehnt. Sollte bei Ihrem Kind MRSA nur im Mund-Rachen-Raum nachweisbar sein, bestünde keine Meldepflicht.

Ob Sie es dennoch melden sollten, richtet sich m. E. nicht nach juristischen Vorgaben. Für gesunde Kinder dürfte die von Ihrem Sohn ausgehende Gefahr nicht höher sein, als überall in der Außenwelt, so dass nicht ohne Grund eine mögliche Hysterie oder Ausgrenzung riskiert werden sollte.

Leider kann ich Ihnen keine verbindlicheren Informationen geben, denn die örtlichen Gesundheitsämter sind für die Überwachung der Ausführung des IfSG zuständig, so dass Sie dort zuverlässig erfahren könnten, wie Sie mit der MRSA-Besiedelung Ihres Sohnes umgehen sollen.

Zu der Problematik der erfolglosen MRSA-Sanierung könnte man Ihnen möglicherweise beim MRSA-net-Projekt hilfreiche Informationen geben (www.mrsa-net.org/).


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Annabell Karatzas (Mukoviszidose e.V.) in Absprache mit Dr. H.-G. Posselt

13.12.2012
Die Antwort wurde erstellt von: Annabell Karatzas