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REHA-Antrag - Krankenkasse

Frage
Sehr geehrtes Expertenteam

Ich habe CF und fahre seit 2003 jedes Jahr zur REHA. Eine kürzer fristige REHA (vor Ablauf von 4 Jahren) wurde auch von der REHA-Klinik aufgrund meines Verlaufes mit Pneumothorax und Sauerstoffbedürftigkeit über Nacht und bei Belastung und regelmäßige i.v-Therapie empfohlen. Ich bin ganztägig berufstätig, aber für meine REHA ist die Krankenkasse zuständig. Das heißt ich gehe zum Arzt, um das Muster 60 (Antragsformular zum Antragsformular) zu holen, gebe Muster 60 dann bei der KK ab und erhalte den richtigen REHA-Antrag. So dachte ich.
Dieses Jahr hat mir meine Krankenkasse primär die Herausgabe des REHA-Antrages verweigert, mit der Begründung, dass der Arzt die vorfristige REHA erst ausführlich begründen muss, weil man nur alle 4 Jahre zur REHA fahren darf. Und ohne Begründung darf die Krankenkasse den REHA-Antrag nicht ausgeben.

Jetzt meine Frage:
Darf die Krankenkasse, die Herausgabe eines REHA-Antrages (Muster 61) verweigern, wenn der zum Ausfüllen qualifizierte Arzt einen REHA-Antrag mittels Muster 60 anfordert? Gibt es diesbezüglich einen Paragraphen, den man der Krankenkasse vorlegen kann?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Antwort
Reha-Antrag-Krankenkasse
Richtig ist, dass man nur alle 4 Jahre Anspruch auf eine stationäre Reha hat und mit besonderer medizinischer Begründung auch in kürzeren Abständen. Die Krankenkassen entscheiden dabei unter dem Aspekt "medizinisch notwendig" allerdings zunehmend auch unter dem Aspekt "Wirtschaftlichkeit". Dieser Wirtschaftlichkeitsaspekt steht in allen Statuten der gesetzlichen Krankenkassen. Da Sie seit 2003 regelmäßig zur Reha fahren und damit quasi ein gewisser "Automatismus" eingetreten ist, überprüft vermutlich ihre Krankenkasse, ob die medizinische Notwendigkeit noch besteht. Dazu hat sie als Kostenträger auch die Berechtigung. Sie kann ausführliche medizinische Begründungen anfordern oder eine Untersuchung beim medizinischen Dienst verlangen.
Wird eine Reha trotz ausführlicher medizinischer Notwendigkeit abgelehnt, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Viele Grüße
Gabi Becker
28.05.2008
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker