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REHA-Antrag Krankenkasse Teil 2

Frage
Sehr geehrte Frau Becker
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Aber leider geht Ihre Antwort an meiner konkreten Frage etwas vorbei.

Sie schreiben:
„Die Krankenkassen entscheiden dabei unter dem Aspekt "medizinisch notwendig" allerdings zunehmend auch unter dem Aspekt "Wirtschaftlichkeit". Dieser Wirtschaftlichkeitsaspekt steht in allen Statuten der gesetzlichen Krankenkassen. Da Sie seit 2003 regelmäßig zur Reha fahren und damit quasi ein gewisser "Automatismus" eingetreten ist, überprüft vermutlich ihre Krankenkasse, ob die medizinische Notwendigkeit noch besteht. Dazu hat sie als Kostenträger auch die Berechtigung.“

Die Krankenkasse prüft gar nichts. Denn der Sachbearbeiter verweigert die Herausgabe des REHA-Antrages. Wie kann denn eine Krankenkasse, ein MDK entscheiden ob die REHA erforderlich ist, wenn man gar keinen Antrag stellen bzw. mir der Arzt gar keine REHA verordnen darf, weil es der Sachbearbeiter so entscheidet, indem er mir den REHA-Antrag bzw. die REHA-Verordnung (Muster 61) vorenthält und meinem Arzt bzw. mir gar nicht aushändigt, sondern mir das Muster 60 (Antragsformular für das Antragsformular) wieder zurück gibt.

Und das war (ist) meine Frage:
Darf der Sachbearbeiter der Krankenkasse, die Herausgabe des Muster 61 "Verordnung einer Rehabilitation" verweigern? Ich finde das nicht rechtens. Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?

Was die Notwendigkeit der jährlichen REHA angeht, so ist die REHA schon notwendig, denn immerhin kann ich damit meinen Krankenstand, sprich Arbeitsunfähigkeit übers Jahr verhindern. Und das will etwas heißen, bei jemandem, der zum Teil Sauerstoff benötigt, an der Lunge operiert wurde und 3 bis 4 mal im Jahr i.V. macht.
Und der Wirtschaftlichkeitsaspekt sieht so aus, dass ich während der 4wöchigen REHA für die Krankenkasse preiswerter bin als bei häuslicher ambulanter Behandlung. Denn während der REHA übernimmt meine REHA-Klinik die Kosten für 4 Wochen Tobi, Pulmozyme und all die anderen Medikamente, ggfl.auch für die i.V.-Therapie. Seit ich jährlich zur REHA fahre, muss ich zwischendurch nicht mehr stationär ins Krankenhaus. Auch hier spart die Krankenkasse. Sprich diese Ausrede der Wirtschaftlichkeit ist in meinem Fall völliger Unfug.

Es wäre sehr schön wenn ich vom Expertenrat eine spezielle Antwort auf mein spezielles Problem erhalten könnte. In unserer Region betrifft dieses Problem nicht nur mich, sondern auch andere. Vielleicht würden die sich ja auch über eine konkrete Antwort zum Problem freuen.

Vielen herzlichen Dank
Antwort
Sorry,
dass ich die Frage falsch verstanden habe. Ich habe bisher noch nicht diese Erfahrung machen müssen, dass eine Krankenkasse bzw der Sachbearbeiter sich weigert, das Formular 61 herauszugeben und auch keine Rechtsgrundlage dazu gefunden.
Ich habe mich telefonisch bei diversen Krankenkassen in Essen erkundigt, die über die Anfrage erstaunt waren und bekundeten, dass die Herausgabe des Antragsformular 61 nicht verweigert wird,wenn das Formular 60 vorliegt. Von einer solchen Situation hatte noch keiner gehört.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten des Vorgehens:
1.) Sie können sich beim Vorgesetzten Ihres Sachbearbeiters beschweren. Am besten wenden Sie sich an den Dienststellenleiter.
2.) Sie können sich beim Bundesversicherungsamt (0228/ 6190) beschweren. Dieses Amt ist zuständig für Beschwerden über Krankenkassen, außer der AOK. Bei der AOK ist die Aufsichtsbehörde der jeweiligen AOK zuständig. Falls Sie die Aufsichtsbehörde nicht ausfindig machen, können Sie sich trotzdem an das Bundesversicherungsamt wenden, die leitet die Beschwerde weiter.
3.) Falls Sie Rentenbeiträge geleistet haben und eine Sozialversicherungsnummer besitzen, können Sie einen formlosen Reha-Antrag an den Rentenversicherungsträger stellen. Dieser ist zwar nicht zuständig, leitet den Antrag aber zur Bearbeitung an die zuständige Krankenkasse weiter. Dann muss der Antrag bearbeitet werden.
Egal wie Sie sich entscheiden, ich wünsch Ihnen viel (und schnellen) Erfolg.
Viele Grüße
Gabi Becker
29.05.2008
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker