Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Ablehnungsbescheid

Frage
Im August 2011 habe ich einen Verschlimmerungsantrag ans Versorgungsamt gestellt. Ich war damals kurz vor meinem 50. Geburtstag und habe seit 1993 einen GdB von 50 sowie das Zeichen "G" sowie seit 2009 einen GdB von 70 + "G".
Das VA lehnte dann meinen Antrag mit Schreiben von März 2012 mit der Begründung ab, dass der Verwaltungsakt von ...1993 sowie vom.... 2009 rechtswidrig im Sinne des § 45 SGBX war. Sie wiesen darauf hin, dass die Bescheide wegen Ablaufes der Fristen des § 45, Abs. 3 SGB X nicht zurückgenommen werden können und der GdB von 70 + "G" im Rahmen des Bestandsschutzes weiterhin gewährt werden.
Zeitgleich kam es zu einem erneuten Ereignis, ich erlitt im Mai 2012 einen ersten Grand mal Anfall, die eindeutige Diagnose Epilepsie ließ nicht lange auf sich warten. Es folgten eine medikamentöse Einstellung sowie ein Autofahrverbot. Dies teilte ich als Ergänzung zu meinem Widerspruch dem VA mit.
Mit Schreiben vom 25. 09.2012 wurde mein Widerspruch mit folgender Begründung zurückgewiesen:
Es ist ein weiteres Leiden hinzugekommen... das als Beeinträchtigung anerkannt und entsprechend bewertet wurde. Der Gesamt-GdB erhöht sich damit auf 60 ???
Man verwies noch einmal auf den rechtswidrigen Verwaltungsakt aus den Jahren 1993 und 2009 und dass der GdB von 70 sowie "G" weiterhin gewährt werden.
Ist das alles rechtens? Wo kann ich mich hinwenden... Den Weg zum Sozialgericht habe ich mir aufgrund meiner schlechten gesundheitlichen Verfassung allein einfach nicht zumuten wollen.
Vielen Dank und sorry für den doch etwas ausführlicheren Text
Antwort
Guten Tag,

Sie sollten sich bei Ihrer Fragestellung im Hinblick auf den rechtswidrigen Verwaltungsakt auf alle Fälle eine anwaltliche Beratung einholen. Sie können sich wenden

a) an den Mukoviszidose e.V. der eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung anbietet. Ansprechpartner in der Geschäftsstelle ist Frau Karatzas Tel: 0228-9878032 oder Frau Pichler 0228-98780-33

b) Beratung und evtl. anwaltliche Unterstützung erhalten Sie auch über den Sozialverband VdK. Im Internet bekommen Sie Adressen der Landesverbände und sie können sich an ihren zuständigen Landesverband wenden. Oder Sie wenden sich an den Hauptsitz in Bonn Tel: 0228-82093-0, der Ihnen auch die für Sie zuständige Stelle mitteilen kann. Die Beratung beim Vdk aist allerdings nicht kostenfrei, eine Mitgliedschaft ist erforderlich. Die Mitgliedsbeiträge sind in den Bundesländern nicht einheitlich, z.Tl. werden Rabatte gewährt. Die Unkosten liegen bei etwa 4,50 - 5€ pro Monat.

Viele Grüße und viel Erfolg
Gabriele Becker
11.04.2013
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker