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Fahrkostenerstattung

Frage
Liebes Expertenteam

Ich habe CF. Deshalb muss ich regelmäßig in die CF-Ambulanz fahren. Ich bin Rentnerin und mein Ehemann arbeitet die Woche über weit entfernt. Aufgrund von Zweitwohnung und sonstigen Kosten habe ich Probleme, die Fahrkosten zu den regelmäßigen Ambulanzbesuchen aufzubringen. Meine Krankenkass lehnt eine Kostenübernahme ab. Einen Transportschein würde ich von meinem Arzt bekommen, das ist nicht das Problem.

Welche Möglichkeiten habe ich, die Fahrkosten zur CF-Ambulanz von der Krankenkasse erstattet zu bekommen?
Handelt es sich bei den Besuchen zur Ambulanz um eine Serienbehandlung. Wenn das so wäre, müsste die Krankenkasse die Kosten in diesem Fall doch übernehmen. Oder?

Ich habe einen GdB von 70% und G. Ein aG kommt noch nicht Frage.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwor
Eine CF-Patientin
Antwort
Guten Tag,

vorweg muss ich Ihnen sagen, dass die Übernahme von Fahrtkosten aufgrund einer sozialen Bedürftigkeit als Leistung der Krankenkassen ausgeschlossen ist
Der gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen hat Krankentransportrichtlinien festgelegt ( §92 Abs.1 Satz 2 Nr.12 SGB V) in denen die Verordnung und Kostenübernahme von Fahrtkosten geregelt ist.
Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung werden nur in besonderen Fällen übernommen und müssen vorab von der Krankenkasse bewilligt werden:

a) Der Patient muss aufgrund seiner Erkrankung nach einem Therapieschema behandelt werden, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist und den Patienten so beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.(z.B. Chemotherapie, Dialyse als Serienbehandlung)

b) oder es muss ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" oder eine Pflegestufe 2 oder 3 vorliegen.
Diese Voraussetzungen liegen nach Ihrer Beschreibung nicht vor.
Allerdings gibt es in §8 Abs. 3 Ausnahmefälle für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung.....wenn Versicherte "von einer vergleichbaren Beeinträchtigung der Mobilität betroffen sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen".
Sie könnten daher versuchen, eine Kostenbewilligung zu bekommen indem Sie eine medizinische Bescheinigung vorlegen,die Folgendes beinhalten sollte:
wie oft Sie pro Jahr zur Kontrolluntersuchung müssen,
dass die ambulante medizinische Versorgung für Sie zwingend erforderlich ist und dass ohne diese Behandlung eine gesundheitliche Verschlechterung drohen würde bzw mehr stationäre Aufenthalte erforderlich sind. Des weiteren sollte die Bescheinigung enthalten, dass die angegebene Ambulanz die für Sie am Nächsten gelegene Spezialambulanz zur medizinischen Versorgung ist.
Sollte auch dadurch keine Kostenübernahme erfolgen, bleiben Ihnen nur die steuerlichen Vergünstigungen durch den Schwerbehindertenausweis.

Viele Grüße
Gabriele Becker
02.05.2013
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker