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Hilfsmittel und Krankenkassenwechsel

Frage
Sehr geehrte Experten

Als CF-Patient hat man ja im Verlauf der Zeit von der Krankenkasse viele Hilfsmittel erhalten. In meinem Fall sind das Inhalationsgeräte (eflow, pari sinus),
Flüssigsauerstoffausrüstung mit großem Tank und mobiler Einheit, Flutter und PEP.

Wie verhält es sich mit diesen Hilfsmitteln, wenn man die Krankenkasse wechselt, z.Bsp. wenn man beruflich ins Ausland (Schweiz) geht? Muss man die Hilfsmittel dann der Krankenkasse zurück geben und muss sie dann bei der neuen Krankenkasse erneut beantragen oder darf man die Gerätschaften alle behalten? Sollte man offiziell bei der Krankenkasse nachfragen oder sich lieber still verhalten? Gibt es hier eine gesetzliche Reglung oder beruht das auf Kulanzentscheidungen der Krankenkasse?
Ab wann sind denn die Geräte in der Regel so abgeschrieben? Insbesondere geht es mir um die teuren Sachen, wie "eflow" ca. 700 EUR und Sauerstoffversorgung ca. 4000 EUR.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen herzlichen Dank.
Antwort
Antwort: Hilfsmittel und Krankenkassenwechsel
Sie sollten auf alle Fälle mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten. Nach § 33 Abs.5 SGB V kann Ihnen die Kasse Hilfsmittel leihweise überlassen. Insbesondere bei teuren Geräten ist dies meist der Fall. Es gibt keine Regelung, die einheitlich für alle Kassen gilt, ab wann ein Gerät "abgeschrieben" ist und quasi in den Privatbesitz übergegangen ist. Bei den teuren Flüssigsauerstoffgeräten ist das auch nach längerer Nutzungszeit nicht der Fall.
Teilen Sie also ihrer jetzigen Krankenkasse den Zeitpunkt des Krankenkassenwechsels frühzeitig mit und klären, ob und für welche Geräte bei der neuen Krankenkasse Hilfsmittelanträge gestellt werden müssen. Bitten Sie Ihren Sachbearbeiter um einen Austausch mit der neuen Krankenkasse, damit für Sie der Aufwand möglichst gering bleibt. Dies gilt für einen Krankenkassenwechsel in Deutschland
Aber Achtung! Bei einem Umzug ins Ausland gelten andere gesetzliche Regelungen und Zuständigkeiten als in Deutschland. In der Schweiz ist für die Sauerstoffversorgung z. B. die Lungen-Liga zuständig. Damit keine Versicherungslücken und Versorgungsengpässe entstehen sollten Sie sich unbedingt informieren bei der:
Schweizerischen Gesellschaft für Cystische Fibrose (CFCH)
Postfach 686, 3000 Bern 8, Tel: 031 313 8845 oder FAX: 031 313 8899
www.cfch.ch
Dort bekommen Sie genauere Infos zu Hilfsmittelverordnungen in der Schweiz.

Viele Grüße
Gabi Becker
26.06.2008
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker