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Urlaub - Krankenversicherung im Nicht-EU-Ausland

Frage
Wir wollen nächstes Jahr den Winter für unsere 3jährige Tochter (CF) ein wenig verkürzen und fliegen Richtung Sonne.

Nun wissen wir nicht, wie das mit der Versicherung geregelt ist.

Wir sind Auslandskrankenfamilenversichert beim ADAC - unsere Tochter ist in die bestehende Versicherung reingeboren, logischerweise wussten wir da noch nichts von CF.

Wer zahlt, wenn vor Ort eine im Moment nicht vorhersehbare Erkrankung, wie z.B. Lungenentzündung auftritt?

Ihr geht es im Moment sehr gut, hatte seit 2,5 Jahren keine Lungenentzündung und keinen großartigen Infekt mehr.

Hier in Deutschland sind wir AOK-versichert.

Können wir irgendwelche Vorkehrungen treffen?

Danke schon einmal für die Antwort!
Antwort
Guten Tag,

der ADAC bietet weltweit Versicherungsschutz bei "akuter, unerwarteter Erkrankung, Verletzung und einem unerwarteten Todesfall". Sie sollten daher klären, inwieweit ein Versicherungsschutz für Ihre Tochter gilt, da die Diagnose bei Versicherungsbeginn noch nicht feststand.
Ansonsten gilt, dass bei Reisen ins außereuropäische Ausland keine gesetzliche Krankenkasse zuständig ist, da die Kassen mit diesen Ländern kein Abkommen haben. Absichern muss man sich durch eine private Auslandskrankenversicherung. Vorerkrankungen und absehbare Behandlungen wie z.B. bei chronisch Kranken sind aber bei privaten Auslandsversicherungen in der Regel ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat daher in SGB V §18 eine Sonderregelung getroffen: demnach "..hat die Krankenkasse die erforderlichen Kosten insoweit zu übernehmen, als Versicherte sich hierfür wegen einer Vorerkrankung...nicht versichern können." Gilt für einen Auslandsaufenthalt von maximal 6 Wochen!
Das bedeutet für Sie:
Falls Ihre Tochter keinen Versicherungsschutz über den ADAC bekommt, sollten Sie bei privaten Auslandsversicherungen nachfragen. Bei Ablehnung von 2-3 Gesellschaften, können Sie bei Ihrer Krankenkasse ( mit diesen Ablehnungen) eine Kostenübernahme für eine mögliche Behandlung beantragen. Aber Achtung: evtl. gibt es eine Kostendifferenz zwischen Ausland und Heimatland, die selbst finanziert werden muss.
Für Langzeitreisen gibt es grundsätzlich keine Erstattung ( Ausnahme für Schüler/ Studenten)
Viele Grüße
Gabriele Becker
02.10.2013
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker