Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Rentenbescheid

Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe nun endlich einen Rentenbescheid bekommen. Rückwirkend zum 1. Mai 2013, allerdings befristet bis zum 15.10.2015 volle Erwerbsminderung. Kann ich gegen so einen befristeten Bescheid Einspruch einlegen? Mir wird es ja nun 2015 von der Mukoviszidose Erkrankung nicht soviel besser gehen, dass dort wieder eine Möglichkeit der Erwerbstätigkeit besteht. Und macht es überhaupt Sinn gegen so eine Befristung rechtlich vorzugehen?

Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.

Gruß



Antwort
Guten Tag,

folgende Antwort haben wir von Frau Becker per Email erhalten:

" Erwerbsminderungsrenten (SGB VI § 43) sind grundsätzlich befristet. Nach Ablauf der Befristung (am besten schon 3 Monate vorher) kann ein Antrag auf Weitergewährung gestellt werden. Diese Anträge auf Weitergewährung können mehrfach gestellt werden. Erst nach einem Zeitraum von 9 Jahren ist davon auszugehen, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden kann und dann wird die EM-Rente unbefristet gezahlt. Ein Einspruch lohnt sich daher aktuell nicht."

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine Einzelfallberatung (z. B. beim Rechtsanwalt) nicht ersetzen kann und will.
09.12.2013
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker