Bitte beachten Sie: Manche Informationen sind nach einem Jahr noch aktuell, andere schon nach drei Monaten veraltet. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie gern nachfragen.

Offene Urlaubstage

Frage
Habe einen befristeten Rentenbescheid über volle Erwerbsminderungsrente bekommen (bis Oktober 2015).
Mein Arbeitgeber möchte ja meinen Arbeitsvertrag am liebsten aufkündigen, durch die Befristung ruht der Arbeitsvertrag. Wie verhält es sich mit noch ausstehenden Urlaubstagen aus 2012 (bin seit Juli 2012 krankgeschrieben) und auch 2013? Muss mir die Firma diese Urlaubstage ausbezahlen oder können Sie damit warten bis eine endgültige Entscheidung über das Ausscheiden aus der Firma (Oktober 2015 ?) vorliegt?

Gruß
Antwort
Guten Tag,

folgende Antwort haben wir von Frau Becker per Email erhalten:

"Krankheitstage zählen für den Urlaubsanspruch genauso wie Arbeitstage. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ein ganzes Jahr krank war (Info laut UPD = unabhängige Patientenberatung Deutschland). Nach der neusten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Aktenzeichen 9 AZR 353/10) müsse der Urlaub aber spätestens 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres genommen werden, damit Kranke ihren Urlaubsanspruch nicht mehr unendlich ansammeln können. Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2012 zum Beispiel verfallen bei Langzeiterkrankten also erst nach dem 31. März 2014.

Ich würde daher einen Antrag auf Auszahlung der Urlaubstage stellen und nicht bis Oktober 2015 warten, da bei Ihnen ja unter Umständen zumindest der Urlaubsanspruch von 2012 verloren ginge. Vielleicht gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebs-oder Personalrat und damit einen Schwerbehindertenbeauftragten, der Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein kann.

Für weitere Fragen hat der UPD ein kostenfreies Beratungstelefon: 0800 0117722."

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine Einzelfallberatung (z. B. beim Rechtsanwalt) nicht ersetzen kann und will.

09.12.2013
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker