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Finanzielle Unterstützung

Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,!

Mein volljähriger Sohn konnte leider nach dem Schulabschluß wegen Verschlechterung der LuFu keine Ausbildung antreten.

Nun ist er von der CF Ambulanz arbeitsunfähig geschrieben.

Er bekommt keine finanzielle Unterstützung vom Staat und die ganzen Kosten bleiben bei uns Eltern hängen.

Das Arbeitsamt, die Stadt - keiner findet sich zuständig für unseren Sohn. Die Rentenversicherung lehnt sofort ab, da er nie in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Woher können wir Geld bekommen?Hat er überhaupt Anspruch auf Leistungen von wem auch immer?

Vielen, lieben Dank

Antwort
Guten Tag,

leider haben Sie nicht geschrieben wie alt ihr Sohn ist. Das Alter ist nämlich ein entscheidender Faktor, wenn es um finanzielle Unterstützung geht.
Wenn jemand aufgrund einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit nicht arbeitsfähig ist, kann man beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung (§§ 41ff SGB XII) stellen. Die Höhe der Leistungen entspricht den Sozialhilfesatz und wird nachrangig gezahlt. Das bedeutet, dass persönliches Vermögung/ Ersparnisse zunächst aufgebraucht werden müssen bis zu einem Eigenbehalt von 150€ pro Lebensjahr. Bei Grundsicherung wird das Vermögen/Einkommen der Eltern nur herangezogen, wenn es 100 000€ pro Jahr übersteigt. Aber! Hat ein junger Mensch noch keine Berufsausbildung abgeschlossen, werden Grundsicherungsanträge meist abgelehnt, da die Eltern ihren Kindern gegenüber noch unterhaltspflichtig bis zum 25. Lebensjahr sind. Falls Sie selbst Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, sollte ihr Sohn auf alle Fälle einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Falls Sie allerdings ein normales bis höheres Einkommen beziehen und ihr Sohn das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, wird die Grundsicherung meist verwehrt. Als einzige Leistung können sie dann die Fortzahlung des Kindergeldes beantragen, wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit und die Familienmitversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Viele Grüße
Gabriele Becker
24.02.2014
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker