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rente vor reha

Frage
hallo frau becker,
ich habe ein recht spezielles problem, den antrag für erwerbsminderungsrente betreffend. zum derzeitigen zeitpunkt habe ich eine reha bewilligt bekommen (der termin ist aber erst mitte des jahres), währenddessen sich mein gesundheitszustand jedoch rapide verschlechtert hat und die überlegung besteht, jetzt einen rentenantrag zu stellen. das problem: reha vor rente. würde ich genau jetzt den antrag stellen, hätte ich die wartezeit erfüllt. käme es jedoch zu einer umdeutung des rehaantrages zum zeitpunkt der antragstellung, wäre diese nicht mehr erfüllt (in die vorzeitige wartezeiterfüllung würde ich in desem falle auch nicht fallen). was habe ich für möglichkeiten?
Antwort
Guten Tag,

Reha vor Rente! (dies gilt immer)
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage richtig verstanden.
Sie fühlen sich durch die Verschlechterung ihres Zustandes nicht mehr in der Lage weiter zu arbeiten. Wenn das richtig ist, lassen Sie sich durch ihren Arzt bis auf Weiteres krankschreiben, Sie erhalten dann nach der Lohnfortzahlung (6 Wochen) Krankengeld, das aber in der Regel meist höher als der zu erwartende Rentenanspruch ist. Durch die Krankenkasse werden weiter Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt.
Erfolgt dann die bewilligte Reha-Maßnahme in einer Rehaklinik der Deutschen Rentenversicherung, können Sie dem betreuenden Arzt mitteilen, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente anstreben. Eine positive Stellungnahme erleichtert dann das Rentenverfahren ( keine weitere Reha mehr, kein weiteres Gutachten)
Ist die Rehaklinik unter einer anderen Trägerschaft, sollte der Behandler auf alle Fälle eine Beurteilung schreiben, dass er Sie entsprechend ihres Zustandes für nicht mehr arbeitsfähig hält. Eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Rentenversicherung kann dann allerdings trotzdem noch erfolgen. Sie sollten selbst keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente vor dem 01.07.2014 stellen, da ab diesem Zeitraum laut Beschluss der neuen Bundesregierung Erwerbsminderungsrentner besser gestellt werden.

Viele Grüße
Gabi Becker
13.03.2014
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker