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Verbeamtung bei Mukoviszidose

Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich lebe in Baden-Württemberg und werde 2015 mein Lehramtsstudium mit einem Staatsexamen abschließen (Lehramt an Gymnasien). Ich bin an Mukoviszidose erkrankt und wurde bereits mit vier Monaten diagnostiziert. Da ich seit 2012 Kalydeco nehme, konnte ich mein Studium ohne Einschränkungen in der Regelstudienzeit vollenden und hatte seit 2009 keinen stationären Klinikaufenthalt mehr. Mein guter Gesundheitszustand erlaubte mir neben dem Studium außerdem auf 50 Stunden/Monat Basis zu arbeiten. Auch mein Praxissemester habe ich ohne Probleme und trotz Mehrbelastung durch einen Nebenjob absolvieren können, weshalb ich denke, dass ich der Belastung im Schulalltag gewachsen bin.

Im Vorfeld habe ich mich während eines Schulpraxissemesters bei der zuständigen Behindertenbeauftragen informiert, was die Chancen Schwerbehinderter auf Verbeamtung betrifft. Hier waren die Aussagen vage und in Bezug auf CF sehr ungünstig. Auch fehlt hier, soweit ich informiert bin, die Erfahrung mit CF-PatientInnen, die verbeamtete LehrerInnen sind.

Allerdings habe ich etwas recherchiert und eine Rechtsprechung von 2004 gefunden (7 K 623/04.MZ), die bei Schwerbehinderung über 50% (welche bei mir vorhanden ist) andere Regeln geltend macht: "Wenn in den nächsten fünf Jahren nicht mit seiner vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ist, kann ein Schwerbehinderter Beamter werden." (Auszug aus der Pressemitteilung).

Aufgrund dessen meine Fragen:

(1) Was sind die rechtlichen Grundlagen, die für die Verbeamtung Schwerbehinderter gelten?
(2) An welche Stelle kann ich mich mit weiteren rechtlichen Fragen bei CF wenden?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

- CF Patientin (25)
Antwort
Guten Tag,

grundsätzlich können in Baden-Württemberg (BW) Menschen mit Schwerbehinderung verbeamtet werden. Wie Sie selbst schon festgestellt haben, sind die Kriterien allerdings sehr vage. Zuständig bei einer Entscheidung sind die oberen Schulaufsichtsbehörden BW (Adressen finden Sie im Internet) in Verbindung mit den Hauptvertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte. Dort können Sie nähere Erkundigungen bezüglich Ihrer Chancen einholen, am besten mit einem ausführlichen medizinischen Attest zu Ihrem stabilen Gesundheitszustand und der positiven Wirkung von Kalydeco.
Falls allein der Schwerbehindertenausweis ein Problem darstellen sollten, besteht auch die Möglichkeit den Grad der Behinderung neu feststellen zu lassen und eine Rückstufung auf einen GdB von 30 -40 zu beantragen ( § 48 SGB X) Begründet werden muss dann, warum die Erkrankung keine so großen Einschnitte mehr in der Lebensführung bedingt. Nachteil: Sie haben dann allerdings nicht mehr die Möglichkeit entsprechende Nachteilsausgleiche zu nutzen (z.B. Stundenermäßigung). Bezüglich weiterer rechtlicher Fragen und weiterer Gerichtsurteile können Sie sich an den Mukoviszidose e.V Frau Karatzas (Juristin) wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Becker

muko.info/leben-mit-cf/angebote-fuer-betroffene/anwaltliche-erstberatung.html
17.12.2014
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker