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Finanzielle Unterstützung

Frage
Meine Schwägerin leidet an CF. Da es ihr in letzter Zeit schlechter ging, wurde sie auf die Transplantationsliste (höchste Dringlichkeitsstufe) gesetzt. Steht der Mutter für die wöchentlichen Fahrten nach Hannover ein Zuschuss zu?

Die angefangene Ausbildung wird sie vorraussichtlich nicht mehr beenden können. Seitens des Ausbildungsbetriebes bekommt sie kein Geld mehr, da sie mehr als sechs Wochen krank ist. Das Arbeitsamt sowie die Krankenkasse leisten ebenfalls keine Zahlungen mehr. An wen kann sie sich wegen einer Berufsunfähigkeitsrente oder ähnlichem wenden?

Steht ihr hier ggf. die Pflegestufe 3 zu? (Bisher Pflegestufe 1) Bisher wurde jegliche Höherstufung abgelehnt.

Wir müssen aufgrund der anstehenden Transplantation die Wohnung komplett umbauen(Keimfrei). Gibt es hier eine Unterstützung seitens des Staates oder einer Stiftung?


Vielen Dank im Voraus!
Antwort
Entschuldigung für die verspätete Antwort. Ich hatte die Fragen schon vor einer Woche beantwortet, leider scheint es Probleme mit der Rücksendung gegeben zu haben!
Nun der 2. Versuch

1.) Besuchsfahrten der Mutter
Nein es gibt keine Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung für die Mutter der Patientin zu beantragen. Eine Fahrtkostenerstattung für Besuchsfahrten der Eltern gibt es nur bei Patienten im Kindesalter.
2.) Rentenleistungen?
Zunächst müsste geprüft werden, ob Ihre Schwägerin überhaupt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt. Dazu müssen Mindestbeiträge in die Rentenversicherungskasse gezahlt worden sein. Bei der zuständigen Rentenversicherung (Bund oder Land) können Sie das Rentenkonto überprüfen lassen und auch einen Rentenantrag stellen. Entsprechende Antragsformular erhalten Sie auch über das Internet unter Deutsche Rentenversicherung.
Falls Ihre Schwägerin keine Erwerbsminderungsrente erhalten sollte, kann sie einen Antrag auf Grundsicherung beim Grundsicherungsamt ihrer Stadt oder Gemeinde stellen.
3.) Pflegestufe
Nein, ihr steht keine höhere Pflegestufe zu. Bei einem stationären Aufenthalt, der länger als 4 Wochen dauert, wird die Leistung von Pflegegeld i.d.R. eingestellt. Die Pflege wird ja nicht mehr im häuslichen Umfeld von einer Pflegeperson, sondern in der Klinik vom Stationspersonal geleistet.
Bei einer Dringlichkeitslistung zur Lungentransplantation muss meist von einem längeren stationären Aufenthalt als 4 Wochen ausgegangen werden, daher entfällt dann die Geldleistung.
4.) Umbaumaßnahmen
Sie sollten sich vom zuständigen Transplantationszentrum eine Bescheinigung ausstellen lassen, welche Umbaumaßnahmen aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich sind. Mit dieser Bescheinigung und evtl. einem Kostenvoranschlag wenden Sie sich vor den Umbaumaßnahmen an eine regionale Servicestelle.
Viele Städte und Gemeinden haben Beratungstellen für barrierefreies Wohnen/ Wohnraumanpassung. Meist sind diese Stellen der Behinderten-oder Seniorenberatung angeschlossen. Dort wird geprüft, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist und welche Kosten übernommen werden.

Viele Grüße
Gabi Becker
22.08.2008
Die Antwort wurde erstellt von: Gabi Becker